Strom teilen: Energy Sharing scheitert gleich an mehreren Stellen
Ein vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung(öffnet im neuen Fenster) wissenschaftlich begleitetes Impulspapier benennt die wichtigsten Punkte, wie das nachbarschaftliche Teilen und Handeln mit Strom auch in Deutschland gelingen kann. Derzeit stehen unklare Zuständigkeiten, mangelnde Vorgaben und die ausbleibende Digitalisierung einer Umsetzung im Weg.
Dabei hätte das sogenannte Energy Sharing schon im kommenden Jahr die Lücke füllen können, die das angekündigte Auslaufen einer festen Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen hinterlässt. Kritik an der gesetzgeberischen Umsetzung, fehlenden technischen Vorgaben und unnötigen finanziellen Hürden gab es von Anfang an.
Dabei hätte ein Blick nach Österreich genügt, um zu sehen, dass die Idee, den eigenen Solarstrom mit Nachbarn und Familie zu teilen, sinnvoll umgesetzt werden kann.
Empfehlungen teils überraschend simpel
Die Maßnahmen, die laut Impulspapier durchgeführt werden müssten, sind teils von sehr grundlegender Natur. So wird bemängelt, dass die Netzbetreiber auf Anfragen von Kunden unzureichend oder sogar mit Fehlinformationen reagieren.
Laut Gesetz sind die für die technische Umsetzung verantwortlich und müssen garantieren, dass alle nötigen Prozesse, vor allem die Erfassung der eingespeisten und verbrauchten Strommengen, umgesetzt werden können. Der erste Schritt wäre demnach, genau das offen zu kommunizieren.
Ähnlich unzureichend sei die Informationslage bei der geplanten Internetplattform, die das Teilen des Stroms leichter machen soll. Hier müssten sowohl die Bundesnetzagentur als auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft einen verbindlichen Zeitplan vorlegen und klare Standards vorgeben.
Auch das angebliche Problem mit der Bilanzierung der Strommengen soll sich einfach lösen lassen. Demnach werden virtuelle Bilanzierungsgebiete bereits bei Ladesäulen genutzt und das Prinzip könnte einfach auf die Teilnehmer des Energy Sharings übertragen werden.
Smart Meter als Nadelöhr
Schließlich fehlen Musterverträgen und Informationsmaterial, die von zuständiger Stelle, also von der Bundesnetzagentur oder dem Wirtschaftsministerium, bereitgestellt werden könnten. Rechtliche Unsicherheit ließen sich dadurch beseitigen und Beratungsaufwand und -kosten könnten eingespart werden.
Zudem bleibt der schleppende Smart-Meter-Rollout ein großes Problem. Ohne die regelmäßige Erfassung und zentrale Speicherung des Stromverbrauchs ist eine Abrechnung nicht möglich. Eine gesetzliche Obergrenze bei den Einbaukosten und ein Pflichteinbau, sobald Energy Sharing genutzt werden soll, wären einfache Mittel, eine gezielte Verteilung der intelligenten Messsysteme zu erreichen.
- Anzeige Hier geht es zum Veska Balkonkraftwerk 1000/800W bei Netto Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.


