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Strom: Hohes Bußgeld für untergejubelte Verträge

Die Bundesnetzagentur verlangt 250.000 Euro Bußgeld von einem Energieversorger. Dieser hatte Betroffenen Verträge arglistig untergeschoben.
/ Moritz Tremmel und dpa
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Gar nichts unterschrieben und trotzdem einen Vertrag abgeschlossen ... (Bild: Free-Photos/Pixabay)
Gar nichts unterschrieben und trotzdem einen Vertrag abgeschlossen ... Bild: Free-Photos/Pixabay

Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur gegen den Energieversorger Mivolta aus Gräfelfing bei München ein Bußgeld von 250.000 Euro verhängt. Das Unternehmen habe bundesweit in mehreren Hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen ihrer Marke Maxximo belästigt, teilte die Aufsichtsbehörde am 11. Februar 2021 mit. In Extremfällen hätten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen berichtet.

Die Geldbuße gegen Mivolta ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. Das Unternehmen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Anrufer gaben sich als bisheriger Stromversorger aus

Die Bundesnetzagentur berichtete(öffnet im neuen Fenster), die Anrufer eines von Mivolta beauftragten Dienstleisters hätten sich teilweise als Mitarbeiter der aktuellen Strom- und Gaslieferanten ausgegeben und Informationen wie die Zählernummer erfragt. Teils stellten sie sich auch mit Fantasienamen wie "bundesweite Energieagentur" vor oder erklärten, sie seien im Auftrag der Bundesnetzagentur tätig.

Einige Verbraucherinnen und Verbraucher hätten anschließend Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt bekommen, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt hatten. Die Betroffenen seien dann gezwungen gewesen, die nie abgeschlossenen Verträge mit großem Aufwand zu widerrufen.

Bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr mehr als 63.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, so viele wie noch nie. Die Behörde verhängte 2020 in 17 Fällen Bußgelder von insgesamt 1,35 Millionen Euro. Das höchstmögliche Bußgeld beträgt 300.000 Euro.

Werbeanrufe ohne vorige Einwilligung sind in Deutschland verboten. Im Verfahren gegen Mivolta hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Werbeeinwilligungen erst nach dem jeweiligen Telefonanruf datiert war. Auch gegen die Freenet-Tochter Mobilcom-Debitel und Sky Deutschland hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe bereits hohe Bußgelder verhängt.


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