Strike 3 Holdings: Meta-Manager soll für Training von VR-Brillen 20.000 Pornos heruntergeladen haben
Der Pornofilmproduzent Strike 3 Holdings versucht vor einem Bundesgericht, eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen einen privaten Anschlussinhaber mit einem weiteren Verfahren gegen Meta zu verknüpfen. Das berichtet das Branchenportal Torrentfreak unter Berufung auf Gerichtsunterlagen(öffnet im neuen Fenster). Der Kläger behauptet, der Inhaber der ermittelten Internetadresse sei eine Führungskraft aus der Meta-Sparte Reality Labs und habe knapp 20.000 Filmdateien heruntergeladen, darunter auch Materialien für Virtual-Reality-Brillen.
Die Anwälte von Strike 3 erklärten vor dem U.S. District Court for the Northern District of California, dass das extrem hohe Datenvolumen über Bit-Torrent-Netzwerke auf professionelle Nutzung hindeute. Die Kläger vermuten, dass das Videomaterial zu Testzwecken oder für das Training von KI-Systemen bei Meta genutzt wurde.
Auffällig sei zudem, dass die Torrent-Aktivitäten an dem privaten Anschluss wenige Stunden nach einer ersten Abmahnung an die Anwälte von Meta begannen. Der Kläger wirft dem Konzern vor, Downloads nach der Abmahnung auf private Anschlüsse von Beschäftigten verlagert zu haben.
Meta weist die Vorwürfe zurück und betont, dass eine reine IP-Adresse noch keinen Nachweis für die Täterschaft einer Person liefere. Selbst wenn es sich bei dem Inhaber des Anschlusses um einen Beschäftigten handeln sollte, gebe es keine Belege für eine Verbindung zu dienstlichen Aufgaben bei Meta.
Training für Meta Movie Gen oder LLaMA-Systeme
Ob das Gericht die Verfahren zusammenlegen wird, ist derzeit offen. In dem Hauptverfahren werfen die Pornoproduzenten Strike 3 Holdings und Counterlife Media dem Tech-Konzern Meta vor, systematisch Tausende ihrer urheberrechtlich geschützten Filme über das Bit-Torrent-Netzwerk heruntergeladen und verteilt zu haben, um damit generative KI-Modelle und Videogeneratoren wie Meta Movie Gen oder LLaMA-Systeme zu trainieren.
Der Streitwert der Klage beläuft sich auf bis zu 446 Millionen US‑Dollar. Berechnet wurde dies für 2.973 Filme mit bis zu 150.000 US-Dollar Schadenersatz pro Werk.
Strike 3 Holdings hat aus Abmahnungen ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt und reicht jährlich Tausende sogenannter John-Doe-Klagen ein. In den meisten Fällen fordert das zwielichtige Abmahnunternehmen per richterlicher Anordnung den Namen des Internetanschlussinhabers vom Provider an und bietet dem mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer einen Vergleich an.
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