Streit um Luftraum: Verband will private Drohnenflüge massiv einschränken
Wer mit einer kleinen Kameradrohne im Urlaub oder auf einer Wanderung Landschaftsaufnahmen macht, könnte solche Flüge nach einer Forderung des Branchenverbandes UAV DACH künftig kaum noch durchführen dürfen. Zwei große Organisationen für Modell- und Drohnenpiloten wehren sich gegen Pläne, private Flüge stark einzuschränken.
Nach Angaben(öffnet im neuen Fenster) des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) und der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) fordert UAV DACH in aktuellen Positionspapieren, den privaten Betrieb von Kameradrohnen grundsätzlich auf eigene Grundstücke, genehmigte Flächen oder Modellflugplätze zu beschränken.
Gewerbliche Anwendungen sollen dagegen priorisiert werden. Anlass der Kritik ist unter anderem ein Papier mit dem Titel Fundamental Demands of UAV DACH.
UAV DACH(öffnet im neuen Fenster) ist eine Interessenvertretung der Drohnenwirtschaft. Der Verband will nach eigener Darstellung die Rahmenbedingungen für die europäische Drohnenwirtschaft mitgestalten und insbesondere den kommerziellen Betrieb unbemannter Fluggeräte fördern.
Im Lobbyregister des Bundestags(öffnet im neuen Fenster) ist UAV DACH als Wirtschafts- und Gewerbeverband eingetragen. Dort werden 251 Mitglieder genannt, darunter 225 Unternehmen, Organisationen und andere juristische Personen.
Private und gewerbliche Piloten
Die Forderung wäre eine deutliche Abkehr vom Grundprinzip der geltenden EU-Regeln(öffnet im neuen Fenster). Diese unterscheiden ausdrücklich nicht danach, ob eine Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird. Entscheidend sind unter anderem Gewicht und technische Eigenschaften der Drohne sowie das Risiko des jeweiligen Einsatzes.
Für viele private Kameradrohnen gilt deshalb die sogenannte offene Kategorie(öffnet im neuen Fenster). Sind die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, ist keine vorherige Betriebsgenehmigung nötig; grundsätzlich sind Flüge bis 120 Meter Höhe möglich.
DMFV und DMO sehen in den Forderungen von UAV DACH eine ungerechtfertigte Bevorzugung gewerblicher Betreiber. Private Piloten verhielten sich nicht grundsätzlich weniger regelkonform.
Auch Copter-Piloten fordern Einschränkungen
Datenschutzverstöße seien bereits verboten und sollten gezielt verfolgt werden, statt Freizeitflüge pauschal einzuschränken. Zudem sei der private Modell- und Drohnenflug wichtig für Nachwuchs und Fachkräfte in der Branche.
Die beiden Organisationen vertreten nach eigenen Angaben zusammen mehr als 100.000 Modellflieger- und Drohnenpiloten. Sie fordern UAV DACH auf, die geplanten Einschränkungen zurückzunehmen. Sollte der Branchenverband an seinen Positionen festhalten, drohen DMFV und DMO mit dem Austritt aus UAV DACH.
Die grundsätzliche Forderung ist nicht neu. Bereits im Januar 2026 hatte UAV-DACH-Chef Gerald Wissel laut einer vom Bundesverband Copter Piloten wiedergegebenen Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) erklärt, die private Drohnennutzung solle nur noch auf genehmigten Modellflugplätzen oder auf dem eigenen Grundstück möglich sein. Kommerzielle Anwendungen sollten dagegen möglichst wenig eingeschränkt werden. Neu ist nun vor allem die Eskalation des Streits zwischen den Verbänden.
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