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Streit um Lizenzgebühren: Disney soll auch VP9-Codec nicht kostenlos nutzen dürfen

Weil Gerichte Disney die kostenfreie Nutzung von HEVC untersagt haben, ist der Streamingdienst auf VP9 ausgewichen.
/ Mike Faust
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Disney musste nach Gerichtsurteilen die Qualität seiner Streamingdienste reduzieren. (Bild: Jerod Harris / AFP via Getty Images)
Disney musste nach Gerichtsurteilen die Qualität seiner Streamingdienste reduzieren. Bild: Jerod Harris / AFP via Getty Images

Interdigital hat seine Patentklage gegen Disney vor dem europäischen einheitlichen Patentgericht ausgeweitet. In einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) erklärte das Technologieentwicklungsunternehmen, dass der Medienkonzern die VP9-Codierungstechnologie für 4K-Inhalte als unzulässigen Ausweg nutze, um die Patente von Interdigital zu umgehen.

Im Februar 2025 klagte der Patentinhaber vor Gerichten in mehreren Ländern, um feststellen zu lassen, dass Disney seine geschützten Videotechnologien ohne Lizenz nutzt. Seitdem erwirkte das Unternehmen sieben einstweilige Verfügungen in drei verschiedenen Rechtssystemen, die allesamt bestätigten, dass Disney die Patente für sein Streaminggeschäft verwendet, ohne dafür zu zahlen.

Die ersten juristischen Erfolge errang Interdigital in Brasilien, wo ein Gericht in Rio de Janeiro im September 2025 zwei einstweilige Verfügungen erließ, nachdem ein unabhängiger, gerichtlich bestellter Experte die Patentverletzung bei der Videokomprimierung bestätigte.

Disney ist ein unwilliger Lizenznehmer

Darauf folgte im November 2025 eine Entscheidung des Landgerichts München, welches drei einstweilige Verfügungen gegen Disney verhängte. Diese betrafen die Patente und Technologien für die Überlagerung von Videostreams mit einer zweiten Spur (wie Untertiteln), die High-Dynamic-Range-Technologie (HDR) sowie spezielle Codierungstechnologien für das HEVC-Format.

Im Juni 2026 entschied die Lokalkammer des einheitlichen Patentgerichts in Mannheim, dass eines der HEVC-Patente von Interdigital in elf europäischen Ländern gültig ist und von Disney verletzt wurde. Im Juli 2026 zog die Düsseldorfer Kammer nach und verpflichtete Disney für ebenfalls elf Länder, die HEVC-Technologie zurückzurufen und zu entfernen.

Beide Kammern wiesen die Verteidigung des Konzerns zurück, er besitze das Recht, HEVC unter der Bedingung des fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugangs zu Patenten kostenlos zu nutzen, und stuften Disney als unwilligen Lizenznehmer ein.

Als Reaktion auf die gerichtlichen Verbote verschlechterte der Anbieter die Qualität seiner Dienste wie Disney+, Hulu und ESPN+ und wich auf den älteren, vermeintlich lizenzfreien VP9-Codec aus. Dieser unterstützt jedoch kein HDR und basiert ebenfalls auf patentierten Entwicklungen von Interdigital. Aus dessen Sicht verletzt daher auch die Verwendung dieses Codecs geschützte Patente, weshalb Disney die Lizenzgebühren nicht umgehen könne.


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