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Streit um iPad-Nachbeschaffung: Samsung klagt gegen Stadt Datteln

Die Stadt Datteln wollte iPads ohne Ausschreibung nachkaufen. Samsung klagt dagegen und fordert ein produktneutrales Vergabeverfahren.
/ Nils Matthiesen
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Rechtsstreit um iPads für Schulen (Symbolbild) (Bild: Tima Miroshnichenko / Pexels)
Rechtsstreit um iPads für Schulen (Symbolbild) Bild: Tima Miroshnichenko / Pexels

Die Stadt Datteln sieht sich mit einer Klage von Samsung konfrontiert. Das berichtete die Webseite News4teachers(öffnet im neuen Fenster). Hintergrund ist die beabsichtigte Anschaffung von rund 650 iPads für den Einsatz an Schulen, die die Kommune ohne ein produktneutrales Ausschreibungsverfahren umsetzen wollte. Samsung fordert indem Verfahren eine markenneutrale Ausschreibung, um anderen Anbietern den Zugang zu ermöglichen.

Bestehende Infrastruktur als Begründung

Die Stadt Datteln begründet ihr Vorgehen mit der bestehenden IT-Infrastruktur. Während der Pandemie seien über den Digitalpakt rund 2.700 iPads für den Schulbetrieb angeschafft worden. Sowohl die Lehrkräfte als auch die technische Infrastruktur seien auf das Apple-System abgestimmt. Ein Wechsel des Betriebssystems würde nach Einschätzung der Verwaltung erhebliche Probleme im Schulalltag verursachen.

Samsung verweist in seiner Klage auf die Bedeutung offener Standards im öffentlichen Sektor. Der Elektronikkonzern kritisiert, dass durch die gezielte Beschaffung von Apple-Geräten andere Hersteller mit alternativen Betriebssystemen faktisch ausgeschlossen würden. Der Streit um die Art der Auftragsvergabe betrifft dabei zentrale Fragen des Vergaberechts, was die Relevanz über den Einzelfall hinaus hebt.

Entscheidung durch OLG Düsseldorf erwartet

In erster Instanz entschied die Vergabekammer Westfalen zugunsten der Stadt Datteln. Samsung legte daraufhin Beschwerde ein, so dass der Fall derzeit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt wird. Experten halten aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der vergaberechtlichen Fragen eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für möglich. Eine Entscheidung wird frühestens im September erwartet.

Bis zu einer abschließenden Klärung gilt ein Einkaufsstopp für neue Geräte. Die Stadt gibt an, dass dadurch zahlreiche Schüler derzeit ohne die geplanten digitalen Hilfsmittel auskommen müssten. Zudem befürchtet die Verwaltung einen zusätzlichen administrativen Aufwand, sollte künftig ein paralleler Betrieb verschiedener Betriebssysteme in den Schulen erforderlich sein.

Da viele Kommunen, darunter Großstädte wie Dortmund oder Essen, in der Vergangenheit massiv in iPads investiert haben, könnte das Urteil Auswirkungen auf die künftige Vergabepraxis im gesamten Bundesgebiet haben.


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