Förderung rückwirkend ab Jahresbeginn
Dem Bericht zufolge können je nach Auto, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragt werden. Die Anträge können demnach rückwirkend ab Jahresbeginn gestellt werden. Entscheidend soll dabei das Datum der Neuzulassung sein. Ein Onlineportal zur Beantragung des Geldes will das Ministerium voraussichtlich im Mai 2026 freischalten.
Die Basisförderung von Plug-in-Hybriden soll demnach 1.500 Euro betragen. Allerdings sollen diese kombiniert nicht mehr als 50 Gramm CO 2 pro Kilometer ausstoßen dürfen oder über eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km verfügen. Die bereitgestellten drei Milliarden Euro sollen laut Schneider für geschätzte 800.000 Elektroautos in den kommenden drei bis vier Jahren reichen.
Unklar ist, wie sich der maximale Förderbetrag von 6.000 Euro berechnet. Die Einigung vom November 2025 sieht nur einen Maximalbetrag vor 5.000 Euro vor, wenn mindestens zwei Kinder im Haushalt wohnen und dessen Netto-Haushaltseinkommen monatlich unter 3.000 Euro liegt.
Union angeblich verärgert über Schneider
Einem Bericht des Handelsblatts zufolge(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) gibt es unterschiedliche Darstellungen zu den Gründen für die Verschiebung der Pressekonferenz. So hieß es einerseits, es habe die Union verärgert, dass Schneider mit der Ankündigung vorgeprescht sei, bevor letzte Details geklärt worden seien.
Die Gegenseite behaupte hingegen, dass Schneiders Konzept mit Kanzleramt sowie Finanz-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium abgestimmt und alle Punkte geklärt gewesen seien. Unter Berufung auf Regierungskreise schreibt das Handelsblatt, dass die Union sich noch einmal die Förderbedingungen von Plug-in-Hybriden genauer anschauen und gegebenenfalls anpassen wolle.