Streit mit Apple: Xiaomis Tablet darf in Europa nicht Mi Pad heißen
Apple hat vor dem Gericht der Europäischen Union einen Markenstreit mit dem chinesischen Konkurrenzunternehmen Xiaomi gewonnen. Die Richter in Luxemburg entschieden am 5. Dezember 2017, dass Xiaomi seine für Tabletcomputer genutzte Bezeichnung Mi Pad nicht als Unionsmarke eintragen darf.
Mi Pad klingt zu sehr nach iPad
Der Markenname sei der älteren Apple-Marke iPad zu ähnlich, was zu einer Verwechslungsgefahr führen könne, hieß es zur Begründung. Apple hatte moniert, dass aufgrund des von Xiaomi gewählten Namens Käufer getäuscht werden könnten.

Auf Grundlage des Urteils könnte Apple nun von Xiaomi verlangen, den Verkauf von Tabletcomputern unter dem Namen Mi Pad einzustellen. Wenn sich das chinesische Unternehmen weigert, könnte Apple vor ein Markengericht ziehen.
Apple versucht schon länger, das Mi Pad zu stoppen
Mit dem Urteil vom Dienstag bestätigte das EU-Gericht eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo). Dieses hatte einem Widerspruch Apples gegen die Markeneintragung bereits 2016 stattgegeben.
Xiaomis erstes Mi Pad wurde im Jahr 2014 vorgestellt, Ende 2015 gab es dann eine zweite Version. Diese ist wahlweise auch mit Windows 10 erhältlich gewesen. Das aktuelle Mi Pad 3 hat einen Mediatek-Prozessor und ein 7,9 Zoll großes Display. Äußerlich sieht die Mi-Pad-Reihe dem iPad Mini von Apple sehr ähnlich.
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