Streaming-Video: Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar
Das Landgericht Hamburg hat geurteilt, dass der Geschäftsführer von Appwork für JDownloader2 persönlich haftet, auch wenn eine illegale Funktion von der Open-Source-Community stammen soll. Die Software konnte in einer Beta geschützte Streaming-Videos herunterladen.

Der Geschäftsführer einer Firma, die den Open-Source-Downloadmanager JDownloader2 anbietet, muss für urheberrechtsverletzende Funktionen dieser Software persönlich als Täter haften. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 29. November 2013 entschieden, das am 3. Dezember 2013 von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte veröffentlicht wurde.
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- Persönliche Haftung wegen fehlender Kontrollen
Dem Urteil zufolge handelt der Geschäftsführer fahrlässig, wenn er keine Vorkehrungen wie Vorabkontrollen schafft, die verhindern, dass die Software mit einer rechtsverletzenden Funktionalität angeboten wird.
Das Unternehmen Appwork wurde wegen einer Funktion zum Download von im RTMPE-Verfahren geschützten Streaming-Videos in der Software JDownloader2 verklagt. Doch die offizielle Version der Software JDownloader hatte Downloads solcher Streams nicht ermöglicht. Die Funktion war nur in einer Betaversion der Software, also den Nightly Builds von JDownloader2, enthalten gewesen. Diese Nightly Builds würden automatisch alle fünf Minuten auf Grundlage der jüngsten Änderungen durch die Open-Source-Community erstellt, hatte Appwork erklärt. Nach einem entsprechenden Hinweis sei diese Änderung rückgängig gemacht worden.
Der Geschäftsführer legte Widerspruch ein und erklärte Golem.de, es gehe um "weit mehr als die Rechtmäßigkeit einer Software zum Download von RTMPE-geschützten Streams". Es gehe um "die grundsätzliche Frage, wer in welchem Umfang für Open-Source-Software" hafte.
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Persönliche Haftung wegen fehlender Kontrollen |
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Ich schließe mich dem Vorredner an, wow, ein Beispiel? Unglaublich :D Natürlich ist es...
Gibt doch etliche Programme, die Video-Material direkt vom Bildschirm bzw. aus dem...
sie hat halt 'qualitäten' abseits der useabilty und des lastverhaltens ... aber dafür...
Und ich glaube, du verstehst die ganze Angelegenheit hier nicht. Es geht nicht darum...
Oder CHIP.de ?! Da die Verbreitung solcher Kopierschutz-Umgeher seit Angies-DVD-Neuland...