Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Streaming: Netflix und Co. sollen europäische Filmproduktionen fördern

Die EU-Mitgliedsstaaten haben einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der Streaming-Dienste wie Netflix und Amazon dazu verpflichten soll, wie klassische Ausstrahlungsdienste europäische Produktionen zu fördern. Bisher müssen das nur Unternehmen machen, die innerhalb der EU angesiedelt sind.
/ Tobias Költzsch
63 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Netflix und Amazon Video sollen wie normale Produktionsfirmen behandelt werden. (Bild: Pascal Le Segretain/Getty Images)
Netflix und Amazon Video sollen wie normale Produktionsfirmen behandelt werden. Bild: Pascal Le Segretain/Getty Images

Netflix, Amazon und andere Streaming-Anbieter sollen künftig europäische Film- und Serienproduktionen fördern müssen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet, wie Reuters berichtet(öffnet im neuen Fenster).

Demnach sollen auch Streamingdienste, die ihren Sitz nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU haben, der Förderungsverpflichtung unterliegen. Bisher galt diese Verpflichtung nur für klassische Produktionsunternehmen, die in der EU sitzen. Gleichzeitig sieht die neue Regelung vor, dass 30 Prozent des Angebots europäische Produktionen sein müssen.

Regelung für normale Produktionsfirmen gelten dann auch für Streaming-Anbieter

Mit der Regelung sollen für die Streamingdienste schlicht die gleichen Regeln gelten wie für klassische Produktionsunternehmen. Bisher waren Netflix, Amazon und Co. von den Bestimmungen ausgenommen, da ihr Hauptsitz nicht innerhalb der EU liegt.

EU-Mitgliedsstaaten können die Dienste unter der neuen Regelung verpflichten, direkt in Produktionen im jeweiligen Land zu investieren oder in einen nationalen Fonds einzuzahlen. Die Höhe der Zahlung soll dabei von den Abrufzahlen des Dienstes im jeweiligen Land abhängen.

Der Entwurf ist noch kein gültiges Gesetz. Er muss noch formal von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament angenommen und genehmigt werden. Erst daraufhin steht der Einführung der neuen Gesetzgebung nichts mehr im Wege – auch dann ist allerdings noch nicht sicher, ab wann die neue Regelung tatsächlich gilt.


Relevante Themen