Stream On: Telekom klagt per Eilverfahren gegen Bundesnetzagentur

Die Deutsche Telekom muss bis Ende März die Auflagen der Bundesnetzagentur bei der Zero-Rating-Option Stream On erfüllen. Das will sie nun per Gericht verhindern.

Artikel veröffentlicht am ,
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet bald über die Tarifoption Stream On.
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet bald über die Tarifoption Stream On. (Bild: Deutsche Telekom/Screenshot: Golem.de)

Die Deutsche Telekom klagt per Eilverfahren gegen die Auflagen bei ihrer Tarifoption Stream On. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte auf Anfrage von Golem.de, dass bereits am 31. Januar 2018 eine entsprechende Klage gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur vom 6. Dezember 2017 eingegangen sei. Zwar hat die Telekom gegen die Auflagen auch Widerspruch bei der Bonner Regulierungsbehörde eingelegt. Doch da dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, geht das Unternehmen parallel per Eilverfahren gegen den Bescheid vor (Az.: 1 L 253/18).

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur verstößt die Telekom mit ihrem Zero-Rating-Tarif Stream On gegen die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität und zum Roaming. Zwar argumentiert die Telekom dem Bescheid zufolge selbst damit, dass sie aus rein kommerziellen Gründen den Videotraffic in bestimmten Tarifen reduziere. Dennoch hält sie dieses Vorgehen mit der EU-Verordnung zur Netzneutralität vereinbar, obwohl dies darin ausdrücklich untersagt ist. "Wir sehen uns absolut im Recht", sagte Telekom-Deutschlandchef Dirk Wössner nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag in Bonn.

Eine Million Kunden nutzen Dienst

Laut Wössner nutzen bereits mehr als eine Million Kunden die im April 2017 angekündigte Option. Dabei werden datenintensive Dienste wie Netflix oder Youtube nicht auf das Datenvolumen der Kunden angerechnet. Allerdings nur im Inland, was nach Ansicht der Bundesnetzagentur gegen die EU-Vorgaben zum Roaming verstößt.

Sollte die Telekom vor dem Verwaltungsgericht Köln das Eilverfahren verlieren, müsste sie spätestens bis zum 31. März die Auflagen erfüllen. Das Unternehmen kündigte für diesen Fall bereits an, das Angebot aus Kostengründen einzustellen. Bei Verstoß gegen die Auflagen drohen in einem ersten Schritt Bußgelder von bis zu 400.000 Euro.

Nach Angaben des Gerichts ist davon auszugehen, dass bis Ende des Monats eine Entscheidung getroffen wird. Falls dies nicht möglich sei, könnten beide Seiten eine Verlängerung der Frist vereinbaren, sagte die Sprecherin.

Nachtrag vom 7. März 2018, 13:22 Uhr

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln hat die Bundesnetzagentur eine Erklärung abgegeben, den Bescheid vor Abschluss des Eilverfahrens nicht vollstrecken zu wollen. Vor diesem Hintergrund sei eine Entscheidung des Gerichts nicht bis zum 31. März 2018 zu erwarten. Zudem habe sich das Aktenzeichen geändert, unter dem das Verfahren geführt wird. Wir haben die Angabe im ersten Absatz entsprechend geändert.

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a user 08. Mär 2018

Es haben eben NICHT alle beteiligten zugestimmt. Die, die nämlich benachteiligt werden...

Typisch1980 08. Mär 2018

Ok wenn du so Denkst warum bist du denn Steamon Nutzern. Dann nutz doch deinen Normalen...

DerDy 07. Mär 2018

Geil, erstmal andere als doof bezeichnen und dabei selber den Faden völlig verloren zu...

Ugly 07. Mär 2018

OK danke, dann soll es so sein. Dachte halt, dass die Technik mit Hybrid ziemlich...



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