Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Polizei: Wenn Sexting zur Kinderpornografie wird

Der Straftatbestand Kinderpornografie umfasst auch Sexting unter Jugendlichen und betrifft ganze Schülerchats. Offenbar wissen viele gar nicht, wann sie strafbar handeln.
/ Moritz Tremmel
72 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Jugendliche mit Smartphone (Bild: Pixabay)
Jugendliche mit Smartphone Bild: Pixabay

Die EU-Kommissarin Ylva Johansson und das Bundeskriminalamt konstatieren eine deutliche Zunahme von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Die EU-Kommissarin fordert deswegen sogar eine umfassende Überwachungsmaßnahme : die Chatkontrolle.

Dass diese Chatkontrolle geeignet ist, jene Täter zu schnappen, die man schnappen möchte, ist aus Sicht von Thomas-Gabriel Rüdiger jedoch fraglich. Ein Großteil der Täter seien selbst Jugendliche – und sie wüssten oft gar nicht, wann sie strafbar handeln, sagte der Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in einem Interview mit Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) .

Mit Aussagen wie der, dass Kinderpornografie im Netz deutlich zugenommen habe, ist Rüdiger – anders als die EU-Kommissarin bei ihrer Argumentation für die Chatkontrolle – zurückhaltend. Wie sich die Zahlen zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte in den letzten Jahren entwickelt haben, könne man nicht mit Bestimmtheit sagen, da es an Dunkelfeld-Studien fehle und sich ein Teil des Dunkelfeldes ohnehin nicht erhellen lasse, sagt er.

Den Zustand kritisiert auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus(öffnet im neuen Fenster) : "Es ist ein Skandal, dass wir selbst im Jahr 2022 noch immer keine verlässlichen Zahlen zum Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben. Und das obwohl wir wissen, dass die in den verschiedenen Systemen erfassten Fälle, das Hellfeld, nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahlen darstellt." Dabei sei davon auszugehen, dass es in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder oder Jugendliche gebe, die von sexueller Gewalt in der Familie und andernorts betroffen seien. Davon werden wohl die wenigsten aufgenommen und somit unter den Straftatbestand Kinderpornografie fallen.

Reklame

Internet of Crimes: Warum wir alle Angst vor Hackern haben sollten (Deutsch) Gebundene Ausgabe

Jetzt bestellen bei Amazon (öffnet im neuen Fenster)

Dass das Hellfeld in Form der Polizeilichen Kriminalstatistik bekannte Schwächen(öffnet im neuen Fenster) habe, sagt auch Institutsleiter Rüdiger. Dennoch könne man zumindest Trends ablesen, wie sich bei der Polizei angezeigte Sachverhalte, die dann auch an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden, entwickelt hätten, erklärt Rüdiger.

So hätten die Ermittlungsfälle im digitalen Bereich massiv zugenommen, "darunter auch 'Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte'. Gleichzeitig haben sich die festgestellten Tatverdächtigen signifikant verjüngt." . Von 28.661 Tatverdächtigen seien 13.125 erwachsen, aber 15.536 minderjährig, sagt Rüdiger. "Das heißt, 54 Prozent der Tatverdächtigen, also die Mehrheit, sind selbst Kinder und Jugendliche."

Insgesamt seien 2021 31.383 Fälle (2018: 5.199) über das Tatmittel Internet registriert worden, die Aufklärungsquote bei kinderpornografischen Delikten liegt laut Rüdiger bei 92,5 Prozent. "Unter Beachtung der hohen Zahlen minderjähriger Tatverdächtige wäre meine These: Minderjährige wissen nicht, dass sie sich strafbar machen und sind entsprechend leicht ermittelbar."

Sexting unter Jugendlichen gilt als Kinderpornografie

Zudem müsse man bei den Jugendlichen zwischen den möglichen Delikten differenzieren. So könne es "sich um Minderjährige handeln, die tatsächlich beispielhaft im Darknet kinderpornografische Inhalte herunterladen, teilen oder gar bewusst anfertigen. Diese Variante halte ich persönlich für die seltenste," erklärt Rüdiger.

Es könne sich aber auch um Minderjährige in einer Chatgruppe handeln: "Wenn hier irgendjemand kinderpornografische Sticker, GIFs oder andere Medien postet, kann der Anfangsverdacht des Besitzes faktisch für alle Teilnehmer dieser Gruppe bestehen."

Hintergrund sei hier die automatische Downloadfunktion für Medien, die anschließend alle Teilnehmer auf ihren Smartphones hätten. So liefen etwa im Zusammenhang mit einem Fall in Dortmund gegen 400 Schüler wegen Chatdelikten(öffnet im neuen Fenster) Ermittlungen. Diesen Fall hält Rüdiger für den relevantesten, da hier gegen sehr viele Personen auf einmal Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Eine weitere Möglichkeit sei Sexting unter Jugendlichen, also wenn beispielsweise "ein 13-jähriges Mädchen an ihren 14-jährigen Freund ein entsprechendes Nacktbild von sich sendet, dann kann hier ein 'kinderpornografischer Inhalt' entstehen, ohne dass man automatisch von Gewalt oder einem Machtgefälle sprechen kann," sagt Rüdiger. Diese Tatsache spiegle sich aber noch nicht hinreichend in der kriminalpolitischen Diskussion wider.

Mit Chatkontrolle werden eher Jugendliche erwischt

Das würde sich mit der geplanten Chatkontrolle weiter verschärfen. Mit dieser sollen beispielsweise ausgetauschte Inhalte über Messenger oder Social Media auf kinderpornografische Inhalte gescannt werden.

Bei solchen vollautomatisierten Kontrollen würden im Zweifel die erwischt, die sich der Strafbarkeit gar nicht bewusst sind: die Minderjährigen. Während die Tätergruppierungen, um die es der Gesellschaft geht, tendenziell mehr Aufwand betrieben, um ihre Identität zu verschleiern und die Delikte entsprechend schwereer aufzuklärbar zu machen, betont Rüdiger.

Reklame

Internet of Crimes: Warum wir alle Angst vor Hackern haben sollten (Deutsch) Gebundene Ausgabe

Jetzt bestellen bei Amazon (öffnet im neuen Fenster)

Was getan werden müsste

Man müsse den Umgang mit dem Phänomen kriminalpolitisch neu denken, meint Rüdiger. Derzeit sei die rechtliche Lage was die Anzeige von Vorfällen in Chats, aber auch das Sexting unter Jugendlichen angehe, schwierig. So könne es zu einem Problem werden, wenn beispielsweise Schüler gegen einen kinderpornografischen Inhalt in einer Chatgruppe vorgehen wollen und diesen beispielsweise an die Eltern oder Lehrer weiterleiten oder Screenshots erstellen.

Dann könne zunächst gegen alle Beteiligten ein Anfangsverdacht wegen Besitz, Anfertigen oder Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten bestehen. Die Polizei sei im Zweifel aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet, gegen alle ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Es sei daher ratsam, zuerst die Polizei zu informieren und deren Anweisungen zu folgen, statt beispielsweise selbst Screenshots anzufertigen, so Rüdiger. Sehr wichtig sei aber auch die frühzeitige Vermittlung von Medienkompetenz.

Bei der Verfolgung würde bisher zudem wenig beachtet, was das mit den Minderjährigen mache, wenn sie mit einem der schwersten Vorwürfe konfrontiert werden, die das Strafrecht kenne: "Allein dafür, dass sie in einem Chat waren, in dem jemand anderes das gepostet hat? Oder dafür, dass sie gleichberechtigtes Sexting betrieben haben?," fragt Rüdiger. Man müsse den Tatbestand dringend der Realität anpassen, damit nur die Tätergruppierungen erfasst werden, um die es gehe: "Minderjährige im Rahmen ihrer gleichberechtigten sexuellen Entwicklung untereinander sollten nicht vom Strafrecht erfasst werden."


Relevante Themen