Strafprozessordnung geändert: Kennzeichen-Scans werden bundesweit zulässig

Der Bundestag erlaubt befristete Kennzeichenerfassungen und nächtliche Hausdurchsuchungen zur Beschlagnahmung von Festplatten.

Artikel veröffentlicht am ,
Automatische Kennzeichen-Scans werden befristet erlaubt.
Automatische Kennzeichen-Scans werden befristet erlaubt. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Das umstrittene Mittel der automatisierten Kennzeichenerfassung darf künftig bundesweit eingesetzt werden. Das sieht ein neuer Paragraf der Strafprozessordnung (StPO) vor, den der Bundestag am 11. Juni 2021 zusammen mit weiteren Regelungen beschlossen hat. So wird künftig in der StPO ausdrücklich erlaubt, im Zusammenhang mit Computerkriminalität nächtliche Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten für das Gesetz, Linke und Grüne stimmten dagegen. AfD und FDP enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Dem neuen Gesetz (PDF) zufolge dürfen künftig "vorübergehend und nicht flächendeckend" die Kennzeichen von Autos erfasst werden, "wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist und die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese Maßnahme zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann".

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor rund zwei Jahren die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in drei Bundesländern zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelungen verstießen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es damals zur Begründung.

Weitergehende Regelung abgelehnt

Mit dem neuen Paragrafen 163g der StPO hat die Koalition nun eine "spezialgesetzliche Befugnis der Strafverfolgungsbehörden zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum insbesondere zu Fahndungszwecken" eingeführt, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen dabei berücksichtigt werden. Der Einsatz der automatisierten Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sei "vor allem auf Fernstraßen" geplant.

Dem Bundesrat ging die Regelung nicht weit genug. Er bat den Bundestag darum, zu prüfen, "ob der Einsatz von AKLS darüber hinaus in Rahmen von Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten auf weitere Ermittlungszwecke erweitert werden und insbesondere eine vorübergehende ungefilterte Speicherungsbefugnis von Kennzeichen aller Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann". Das lehnten die Fraktionen von Union und SPD jedoch ab.

In der Beschlussempfehlung des Justizausschusses (PDF) heißt es dazu: "Eine entsprechende Ausweitung des Einsatzes von AKLS wird vom Ausschuss jedenfalls im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens wegen des damit verbundenen intensiven Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sämtlicher Verkehrsteilnehmer nicht empfohlen."

Nächtliche Hausdurchsuchungen leichter möglich

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird jedoch um einen Passus ergänzt, der die Möglichkeiten nächtlicher Hausdurchsuchungen betrifft. Demnach dürfen Wohnungen oder Geschäftsräume zwischen 21 Uhr und 6 Uhr durchsucht werden, "wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass während der Durchsuchung auf ein elektronisches Speichermedium zugegriffen werden wird, das als Beweismittel in Betracht kommt, und ohne die Durchsuchung zur Nachtzeit die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre".

Laut Gesetzesbegründung stehen die Ermittlungsbehörden "vermehrt vor dem Problem, dass die Täter ihre Datenträger durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor dem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden schützen". Gelinge die Entschlüsselung nicht und zeige sich der Beschuldigte auch nicht kooperativ, habe dies zur Folge, dass eine digital-forensische Auswertung nicht erfolgen könne.

Daher ist es für die Ermittlungsbehörden von großer Bedeutung, "Datenträger möglichst dann zu beschlagnahmen, wenn sie sich in unverschlüsseltem Zustand befinden". Diese Problematik stelle sich gerade bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornographie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern immer wieder.

Da im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssten, um eine nächtliche Durchsuchung zu erlauben, werde der grundgesetzlich geschützten Nachtruhe Rechnung getragen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


ATmega8 16. Jun 2021

Das Verhalten war ja nicht gefährlich, sie haben nur 10x mehr Tests abgerechnet als sie...

JunkJoke 16. Jun 2021

In meinen Augen ist insbesondere die CSU der schlimmste, am wenigsten Hirn besitzende...

Fakula 16. Jun 2021

ja, unsere Politiker: Von nichts ne Ahnung, aber von allen eine Meinung.

double1981 15. Jun 2021

Vor kurzem galt noch das Gesetz in dem Kindesmisshandlung auch mit einem Strafgeld...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Reddit
Stundenlanger Ausfall, weil niemand mehr den Code kennt

Die Analyse eines schwerwiegenden Ausfalls bei Reddit zeigt, wie kritisch institutionelles Wissen sein kann.

Reddit: Stundenlanger Ausfall, weil niemand mehr den Code kennt
Artikel
  1. Entlassungen bei Techfirmen: Weniger Manager sind besser
    Entlassungen bei Techfirmen
    Weniger Manager sind besser

    Entlassungen sind schlimm, aber die Begründungen dafür etwa von Meta kann ich zum Teil verstehen. Auch die Forderungen nach Rückkehr ins Büro finde ich richtig.
    Ein IMHO von Brandur Leach

  2. Huawei: Innenministerium wird keine US-Sanktionen überprüfen
    Huawei
    Innenministerium wird keine US-Sanktionen überprüfen

    Das Bundesinnenministerium kann weder US-Sanktionen gegen Huawei in Deutschland einfordern, noch interne Verträge der Telekom einsehen.

  3. Parkvision: Parkplatz-KI überwacht Laufwege und bestraft Fremdeinkäufer
    Parkvision
    Parkplatz-KI überwacht Laufwege und bestraft Fremdeinkäufer

    Wer auf einem kameraüberwachten Parkplatz eines Gelsenkirchener Supermarkts parkt, darf nur dort einkaufen. Wer zusätzlich woanders hingeht, zahlt Strafe.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Ryzen 9 7900X3D 619€ • Crucial SSD 2TB (PS5) 158€ • Neu: Amazon Smart TVs ab 189€ • Nur bis 24.03.: 38GB Allnet-Flat 12,99€ • MindStar: Ryzen 9 5900X 319€ • Nintendo Switch inkl. Spiel & Goodie 288€ • NBB Black Weeks: Rabatte bis 60% • PS5 + Spiel 569€ • LG OLED TV -57% [Werbung]
    •  /