Störerhaftung: Weiterhin Unsicherheit bei Anbietern offener WLANs

Seit zwei Jahren sollte sich die Furcht vor hohen Abmahnkosten bei offenen WLANs erledigt haben. Doch trotz der gesetzlichen Abschaffung der Störerhaftung bleiben Rechtsunsicherheiten bestehen.

Artikel veröffentlicht am , Anna Biselli
WLAN für alle, immer, überall? Bis dahin dauert es noch ein bisschen.
WLAN für alle, immer, überall? Bis dahin dauert es noch ein bisschen. (Bild: Paul Hanaoka/unsplash.com)

Eigentlich sollte kein Betreiber eines offenen WLANs mehr Angst haben, für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zahlen zu müssen. Dafür sollte 2017 die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung durch eine Neuregelung im Telemediengesetz (TMG) sorgen. Doch noch immer gibt es Rechtsunsicherheiten, wie die Bundesregierung in ihrer aktuellen Evaluierung feststellt.

Das Wirtschaftsministerium (BMWi) fragte bei Zugangsvermittlern - etwa Providern-, Zugangsanbietern und Rechteinhabern nach, ob mit der Neuregelung von 2017 nun zufriedenstellende Rechtssicherheit bestehe und ob Abmahnungen noch ein Thema seien. Die Rückmeldungen sind durchwachsen, die TMG-Änderung habe "nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit" geführt, heißt es vonseiten der Provider. Abmahnungen gebe es weiterhin, wenn auch weniger als vorher.

Die Rechteinhaber rechtfertigen das damit, dass sie zu Beginn gar nicht erkennen könnten, ob der Empfänger der Täter oder bloß der Anbieter eines Hotspots sei. Die Anbieter hingegen glauben, die Mahnbescheide zielten darauf ab, dass unwissende Anbieter trotzdem zahlten.

Unklare Sperrmaßnahmen

Probleme gibt es laut den Providern auch mit den Sperransprüchen der Rechteinhaber. Damit diese Urheberrechtsverletzungen nicht machtlos gegenüberstehen, können sie von Hotspot-Betreibern verlangen, Seiten zu sperren. Es sei nicht klar genug geregelt, welche Sicherheitsmaßnahmen ein WLAN-Betreiber ergreifen und wie umfangreich Sperrmaßnahmen sein müssten, mit denen Urheberrechtsverletzungen unterbunden werden sollten. Die Rechteinhaber wiederum sind der Meinung, ihre Interesse würden nicht genug berücksichtigt und eine rechtliche Verfolgung von Verstößen werde verhindert.

Doch was nun? Ändern will die Bundesregierung vorerst nichts. Stattdessen will sie die "Entwicklung der Rechtsprechung weiter aufmerksam verfolgen". Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte etwa zuletzt im Juli 2018 geurteilt, dass der Betreiber eines WLAN-Zugangs und eines Tor-Exit-Nodes nicht für begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftet, aber Sperransprüche in Betracht kommen. Da das Anbieten eines Tor-Exit-Nodes jedoch eine drahtgebundene Vermittlung darstellt, ist die Bundesregierung nun offenbar unsicher, ob der BGH "tatsächlich einen Analogieschluss für alle drahtgebundenen Zugangsvermittler ziehen wollte" oder das Urteil vorerst nur für Exit-Node-Betreiber gilt.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


mark.wolf 25. Nov 2019

Ich bin auch der Meinung das Urheberrecht gehört dringenst reformiert. Erstens sollten...

/mecki78 24. Nov 2019

Nur gibt es dann keine Rechtssicherheit, weil immer ein Gericht von Fall zu Fall...

Matlock 23. Nov 2019

Ein sehr guter Artikel, der das Rechtsproblem gut auf den Punkt bringt. Die ganze Krux...

lincoln33T 22. Nov 2019

natülich nur bei uns im Neuland.



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Grace Hopper Superchip
Nvidia zeigt den DGX GH200 AI-Supercomputer

Die Kombination aus Grace Hopper, Bluefield 3 und NVLink ergibt funktional eine riesige GPU mit der Rechenkapazität eines Supercomputers und 144 TByte Grafikspeicher.

Grace Hopper Superchip: Nvidia zeigt den DGX GH200 AI-Supercomputer
Artikel
  1. Reiner Haseloff: Ministerpräsident fordert Nullrunde bei Rundfunkbeitrag
    Reiner Haseloff
    Ministerpräsident fordert Nullrunde bei Rundfunkbeitrag

    Zwei Jahre soll der Rundfunkbeitrag eingefroren werden, die Zukunftskommission derweil Reformideen vorlegen, schlägt Sachsen-Anhalts Ministerpräsident vor.

  2. System Shock Remake angespielt: Die Kult-KI Shodan kämpft frisch entfesselt
    System Shock Remake angespielt
    Die Kult-KI Shodan kämpft frisch entfesselt

    System Shock gilt als wegweisendes Shooter-Rollenspiel. Jetzt ist Golem.de im Remake wieder gegen die Super-KI Shodan angetreten (Windows-PC).
    Von Peter Steinlechner

  3. Gefangen im Zeitstrom, verloren im All: Die zehn besten Sci-Fi-Serien der 1960er
    Gefangen im Zeitstrom, verloren im All
    Die zehn besten Sci-Fi-Serien der 1960er

    Sie sind die Klassiker, auf denen das ganze Genre aufbaut: die großen Science-Fiction-Serien der 1960er. Neben Star Trek gab es hier noch viel mehr.
    Von Peter Osteried

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Microsoft Xbox Wireless Controller 40,70€ • Lexar Play 1 TB 99,60€ • DAMN!-Deals mit AMD-Bundle-Aktion • MindStar: AMD Ryzen 9 5950X 429€, MSI RTX 3060 Gaming Z Trio 12G 329€, GIGABYTE RTX 3060 Eagle OC 12G 299€, be quiet! Pure Base 500DX 89€ • Logitech bis -46% [Werbung]
    •  /