Öffentliches WLAN kaum zu überschätzen

Weitgehend einig waren sich die Experten in der Frage, dass ein zusätzliches Angebot an Hotspots in Deutschland sehr sinnvoll sei. Die Bedeutung der öffentlichen Interzugänge sei für Wirtschaft und Tourismus "kaum zu überschätzen", sagte Buermeyer. Zudem könnten sich viele Menschen keine teuren Handyzugänge leisten und seien auf kostenlose Angebote angewiesen. Offene WLAN-Angebote seien daher eine "ganz zentrale Zukunftstechnik".

Etwas allein stand der kommerzielle Hotspot-Anbieter Ulrich Meier mit seiner Einschätzung, dass die Abschaffung der Störerhaftung die Zahl der WLAN-Zugänge nicht deutlich erhöhen würde. Schon jetzt gebe es in Deutschland wesentlich mehr solcher Angebote als in den Medien dargestellt werde. Es bestehe keine Notwendigkeit für das Gesetz, "weil die Versorgung mit WLAN-Hotspots in Deutschland bereits gut ist und der weitere Ausbau zügig voran geht", schrieb er auch in seiner Stellungnahme.

Die Abgeordneten der großen Koalition stehen somit vor einem Dilemma. Zum einen wollen sie laut Koalitionsvertrag die Zahl öffentlicher Hotspots erhöhen, zum anderen scheint der Gesetzentwurf der Regierung dazu völlig ungeeignet, wie ihnen am Mittwoch mit aller Deutlichkeit attestiert wurde. Allerdings wird sich die Koalition nicht die Blöße geben, einen früheren Gesetzentwurf der Opposition zu übernehmen oder der Empfehlung des Bundesrates zu folgen und die Forderung nach "angemessenen Sicherungsmaßnahmen" ersatzlos zu streichen.

Schwierige Suche nach Alternative

Die Suche nach einem Ausweg gestaltete sich in der Anhörung allerdings als schwierig. Frey empfahl den Abgeordneten, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten, in dem es um die Gleichbehandlung von Access Providern und WLAN-Anbietern geht. In diesem Fall hatte es in der vergangenen Woche eine erste Anhörung gegeben. Falls das nicht gewünscht sei, sollte der Bundestag die geplanten Änderungen im TMG streichen und lediglich regeln, dass das bisherige Haftungsprivileg für Access-Provider "ohne Wenn und Aber auf WLAN-Anbieter anzuwenden ist". Dies ist nach Ansicht der Experten durchaus mit europäischen Vorgaben vereinbar.

Juraprofessor Spindler brachte als Alternative eine Art Urheberrechtsabgabe durch die Provider ins Spiel. Auf diese Weise könnten potenzielle Rechtsverletzungen pauschal abgegolten werden. Möglich sei zudem eine Initiative auf europäischer Ebene. Nach Ansicht Härtings kann man darauf setzen, dass das Thema bei der EU-Kommission ganz oben auf der Agenda stehe.

Es ist daher durchaus möglich, dass der Bundestag den Gesetzentwurf auf die lange Bank schiebt und Entscheidungen in Brüssel und Luxemburg zur Störerhaftung abwartet.

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 Störerhaftung für WLAN: Experten zerpflücken Gesetzentwurf der Regierung
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Sascha Klandestin 17. Dez 2015

Steht doch im Artikel. Der sinnvollste Vorschlag kam von der Opposition. Jetzt kann die...

GaliMali 17. Dez 2015

Kann man nicht wenigsten eine alternative erstmal anbieten? Einfach einen VPN Zugang, mit...

Junior-Consultant 17. Dez 2015

LOL, langsame Torrents. Torrent blüht, überall außer in Deutschland. Nur hierzulande sind...

holminger 16. Dez 2015

wenn ich mir die Gurkentruppe um Murksel und Dick&Doof angucke.



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