Stiftung Warentest: Googles neue Datenschutzbestimmung ist "angreifbar"

Die Stiftung Warentest hat die neue Datenschutzbestimmung von Google kritisiert(öffnet im neuen Fenster) . Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich so Möglichkeiten ein, "die nach deutschem Recht angreifbar" seien.
Zwar sei die neue Datenschutzerklärung besser strukturiert und verständlicher als zahlreiche Vorgängerversionen, erklärte die Verbraucherorganisation. Doch sei der Google-Text voller dehnbarer Formulierungen wie "möglicherweise" (15-mal), "gegebenenfalls" (zehnmal) und "unter Umständen" . Am deutlichsten werde dies in der Passage zum Thema Profilbildung, die besagt: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten." Laut Stiftung Warentest räumt sich Google damit das Recht ein, die Nutzerdaten aus den verschiedenen Diensten zusammenzuführen, was die Bildung "sehr umfassender Profile seiner Nutzer" ermögliche.
Der US-Internetkonzern wird die neue Datenschutzbestimmung zum 1. März 2012 einführen. Sie ersetzt die über 60 Bestimmungen, die bislang für die einzelnen Google-Dienste galten.
Google hatte erklärt , dass nicht noch mehr Daten gesammelt würden. Jeder könne weiterhin selbst entscheiden, sich bei Google einzuloggen oder nicht und die meisten Google-Dienste stünden auch ohne Anmeldung zur Verfügung, darunter die Suche, Google Maps und Youtube. Nutzer, die sich einloggten, könnten weiterhin den Verlauf ihrer Suchabfragen verändern und komplett deaktivieren und bei Google Mail lasse sich der Chat auch weiter auf "Off the Record" schalten. Zudem könnten Nutzer kontrollieren, wie Google Werbung auf sie zuschneide und auch der Inkognito-Modus von Chrome stehe wie alle anderen Werkzeuge, die Google zum Schutz der Privatsphäre anbietet, weiterhin zur Verfügung.