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Stichproben: Elektroschrott-Rücknahme in Supermärkten weiter katastrophal

Der Handel blockiert die Rücknahmeverpflichtung für Elektronikschrott , die Bundesregierung schaut zu. Nötig sind laut DUH Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereichs.
/ Achim Sawall
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Elektroschrott: Handel ist zur Rücknahme verpflichtet, nicht nur bei Neukauf (Bild: Deutsche Umwelthilfe (DUH))
Elektroschrott: Handel ist zur Rücknahme verpflichtet, nicht nur bei Neukauf Bild: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht nach drei Jahren Rücknahmepflicht von Elektroschrott in Supermärkten und Drogerien das Fazit katastrophal. Bei Testbesuchen von April bis Mai 2025 hat man stichprobenartig 21 Filialen von neun Supermarkt- und Drogeriemarktketten überprüft, haben die Umweltschützer am 30. Juni 2025 erklärt(öffnet im neuen Fenster) . In fast der Hälfte der untersuchten Märkte konnten keine Elektroaltgeräte zurückgegeben werden.

Die DUH wird deshalb Klage gegen Unternehmen der Edeka-Gruppe, Aldi-Nord, Netto Marken-Discount und Müller-Drogeriemarkt einreichen.

In fünf anderen Fällen konnte die DUH die Rücknahme bereits erfolgreich durchsetzen: Märkte der Ketten Rewe, Edeka und Norma haben sich verpflichtet, die Rücknahme von Elektroschrott künftig sicherzustellen, andernfalls drohen Strafen. Bei Testbesuchen der DUH-Prüfer verweigerte der Discounter Lidl die Rücknahme. Lidl-Beschäftigte erklärten, eine Rückgabe von Ladegeräten und Kopfhörern sei nur bei einem Neukauf möglich. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied im März 2025, dass auch Lidl ausgediente kleine Elektrogeräte für die Entsorgung zurücknehmen müsse.

Blockadehaltung der Märkte brechen

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagte: "Fehlende Verbraucherinformationen zeigen zudem, dass kein Wille besteht, Kundinnen und Kunden die Abgabe von Elektroschrott zu ermöglichen. Gegen diese Blockadehaltung der Märkte müssen die Vollzugsbehörden der Bundesländer endlich hart durchgreifen."

Zudem müsse Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme von Elektroschrott im Handel bei der geplanten Novellierung des Elektrogesetzes grundsätzlich besser regeln, damit ausreichend Rückgabestellen im Handel zur Verfügung stünden.

Im Elektrogesetz müssten deshalb klarere Pflichten für den Handel definiert werden. Dringend erforderlich sei eine verpflichtende einheitliche Kennzeichnung aller Sammelstellen im Handel und eine Rücknahmepflicht für alle Supermärkte und Drogerien.

Somit muss Lidl ausgediente kleine Elektrogeräte für die Entsorgung zurücknehmen, wie das Oberlandesgericht Koblenz (AZ 9 U 1090/24) entschied . Vor Gericht versuchte das Unternehmen, die geltende Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel im Elektrogesetz als verfassungswidrig einstufen zu lassen, weil Drogeriemärkte von der Rücknahmepflicht ausgenommen seien. Für die Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund, erklärten die Lidl-Anwälte laut Urteilsbegründung. Zudem werde die Rückgabemöglichkeit von Kunden nicht genutzt.

Statt unangenehme Bittsteller-Situationen an der Kasse müssten im Eingangsbereich, an den Verkaufsregalen für Elektrogeräte und im Kassenbereich gut sicht- und lesbare Hinweisschilder stehen. Nötig seien auch professionelle Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches oder eine persönliche Abgabemöglichkeit an geschulte Beschäftigte.


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