Steuertricks: Großbritannien will Google-Steuer von 25 Prozent
Der britische Schatzkanzler George Osborne hat angekündigt, multinationale Konzerne, die Umsätze in Großbritannien erzielen, aber Gewinne woanders verbuchen, mit einer Steuer von 25 Prozent auf die Gewinne zu belegen. Die britischen Medien haben dies als Google-Steuer bezeichnet(öffnet im neuen Fenster).
Nach Berechnungen des Finanzministeriums könnten so in den kommenden fünf Jahren Einnahmen von mehr als einer Milliarde Pfund (1,27 Milliarden Euro) erzielt werden. "Wir werden sicherstellen, dass große multinationale Konzerne ihren Anteil zahlen", sagte Osborne.
Google, Apple, Amazon oder Microsoft verstecken ihre Auslandsgewinne laut Medienberichten durch Steuertricks. Der größte Teil der europäischen Gewinne von Amazon werde beispielsweise zwar in Luxemburg verbucht, dort aber nicht besteuert.
Die Nachrichtenagentur Reuters hatte im Dezember 2012 errechnet, dass Amazon durch verschiedene legale Steuertricks mit Tochtergesellschaften in Luxemburg zwei Milliarden US-Dollar an Steuern eingespart habe. In den USA zahlte Amazon in den vorangegangenen fünf Jahren etwa 44 Prozent Steuern auf dort erzielte Gewinne. Luxemburg berechnet Unternehmen, die durch geistige Eigentumsrechte ihr Geld verdienen, nur sechs Prozent Steuern auf die Gewinne. Mit weiteren Steuertricks könnten die Zahlungen auf annähernd null Prozent gebracht werden, so Reuters unter Berufung auf Steuerexperten. Dazu habe Amazon im Juni 2004 die Tochterfirma Amazon Europe Holding Technologies gegründet, die geistige Eigentumsrechte von der US-Konzernzentrale kaufte und wieder an die Töchter zurückvermietete.
"Einige der größten Unternehmen der Welt, einschließlich der im Tech-Sektor, nutzen aufwändige Strukturen, um zu vermeiden, Steuern zu zahlen", sagte Osborne und fügte hinzu: "Das ist nicht fair gegenüber anderen britischen Firmen. Es ist nicht fair gegenüber dem britischen Volk. Heute werden wir das beenden. Meine Botschaft ist konsequent und klar: niedrige Steuern, aber niedrige Steuern, die auch bezahlt werden."
Die Verordnung soll am 1. April 2015 in Kraft treten.
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