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Steuernachzahlungen: EU kritisiert Apple-Urteil

Die EU-Kommission bemängelt den Freispruch Apples im Verfahren um Steuernachzahlungen in Irland. Insgesamt geht es um 13 Milliarden Euro.
/ Tobias Költzsch , dpa
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Apple ist in Irland um eine Steuernachzahlung im Milliardenbereich herumgekommen. (Bild: Mladen Antonov/AFP via Getty Images)
Apple ist in Irland um eine Steuernachzahlung im Milliardenbereich herumgekommen. Bild: Mladen Antonov/AFP via Getty Images

Die Europäische Kommission sieht in dem Urteil des EU-Gerichts , das die milliardenschwere Steuernachzahlung von Apple in Irland gekippt hat, diverse Verfahrensfehler. Unter anderem hätten die Richter nicht ausreichend Erläuterungen der Kommission berücksichtigt und sich auf unzulässige Beweise gestützt, argumentierte die Behörde in einer am 1. Februar 2021 veröffentlichten Informationen zu ihrer Berufung gegen die Entscheidung.

Die EU-Kommission hatte Apple 2016 aufgefordert, in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzuzahlen. Das EU-Gericht erklärte die Nachforderung im Juli 2020 für nichtig. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Die Kommission legte bereits im September 2020 Berufung dagegen ein, eine Zusammenfassung der Argumente wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Erträge müssen nur in den USA versteuert werden

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Apple hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren. Apple betonte am 1. Februar 2021, an den Tatsachen des Falls habe sich seit der Gerichtsentscheidung nichts geändert. Das Urteil des EU-Gerichts war ein Rückschlag für die Brüsseler Behörde und die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.


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