Steuerentlastung: Abschreibung für Computer und Software auf ein Jahr gekürzt
Beim Corona-Gipfel ist auch eine Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter beschlossen worden. Einige können so Steuern sparen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bei ihrem Treffen am Dienstag nicht nur Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verabredet, sondern auch eine Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software (PDF). Bisher mussten Computer über drei Jahre abgeschrieben werden, wenn sie bestimmte Wertgrenzen überschritten. Die neue Regelung soll möglicherweise dauerhaft gelten - auch wegen des schnellen technischen Wandels.
Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Neben Selbstständigen profitieren Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten und sich dafür Hardware gekauft haben.
Allerdings müssen sie dazu auch viel investieren: Mit dem Werbungskostenpauschbetrag sind Gesamtausgaben bis zu 1.000 Euro pro Jahr in der Einkommenssteuererklärung ohnehin ohne Nachweis berücksichtigt. Nur wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, reduziert seine Steuerlast.
Noch wurde das notwendige Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem die Regelung präzisiert wird, nicht veröffentlicht. Ein gesondertes Gesetz ist dafür nicht erforderlich.
Nachtrag vom 2. März 2021
Mittlerweile sind die Regeln zur Sofortabschreibung von Hardware und Software vom Bundesfinanzministerium konkretisiert worden.
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Der Durchschnitt beim Bestand ist aber etwas anderes als der Durchschnitt bei...
In dem Beschluss vom 19.01.2021 hängt der Satz mit der Abschreibung im Absatz 8, dort...
Alles eine Frage der Sichtweise. Man könnte ebenso hart sagen, dass nur diese Gruppe...
Neinnein. Künstliches reduzieren der Abschreibungzeit der IT-Ausstattung ist ein...
Nope
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