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Steuerbetrug: Beschlagnahmungen bei Amazon-Händlern in Deutschland

Bei rund 100 chinesischen Amazon -Marketplace-Händlern in Deutschland sind Waren und Guthaben beschlagnahmt worden. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer will jetzt Amazon und Ebay haftbar machen.
/ Achim Sawall
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Kauf bei Amazon (Bild: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images)
Kauf bei Amazon Bild: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images

Deutsche Steuerfahnder haben Warenbestände und Guthaben von chinesischen Onlinehändlern bei Amazon beschlagnahmt. Nach Informationen des Handelsblatts(öffnet im neuen Fenster) aus Branchenkreisen sind knapp 100 Händler betroffen. Ihnen wird vorgeworfen, die Umsatzsteuer für Verkäufe über Amazon nicht abgeführt zu haben.

Führend bei den Ermittlungen ist neben der Steuerfahndung das Finanzamt Berlin-Neukölln, das für die Umsatzsteueranmeldung chinesischer Händler in Deutschland zuständig ist. Details wollten die Behörden nicht nennen. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin sagte auf Anfrage dem Handelsblatt, dass man sich "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht äußern könne.

Maßnahmen gegen Ebay und Amazon

Amazon wollte die Vorgänge nicht kommentieren. In mit den Ermittlungen vertrauten Kreisen hieß es laut Handelsblatt, dass Amazon mit den Fahndern voll kooperiere. Zurzeit laufe der Datenaustausch mit dem Finanzamt. Die verdächtigen Händler seien steuerlich überhaupt nicht registriert, deshalb sei die Behörde auf die Daten von Amazon angewiesen. Experten schätzen den Betrag, der dem Staat durch betrügerische Onlinehändler entgeht, auf bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr.

Wegen dieser hohen Steuerausfälle will der hessische Finanzminister Thomas Schäfer mit einer Gesetzesverschärfung den Umsatzsteuerbetrug chinesischer Onlinehändler auf deutschen Onlinemarktplätzen erschweren. Wie er im Interview mit dem Handelsblatt sagte, soll eine Gesetzesinitiative Marktplatzbetreiber wie Amazon oder Ebay stärker in die Pflicht nehmen. "Nur über Plattformen ist es betrügerischen Händlern möglich, Umsätze am Finanzamt vorbei zu tätigen" sagte Schäfer. Deshalb sollten Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen haften, wenn die Umsatzsteuer von Betrügern unter den Online-Händlern nicht abgeführt wird. Der Entwurf soll spätestens Ende März fertiggestellt sein.


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