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Kann ich Beratungskosten absetzen?

Im Prinzip ja, allerdings nicht alle. Grundsätzlich gilt dabei: Wo es steuerpflichtige Einnahmen gibt, lassen sich auch Ausgaben (in diesem Fall für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein) absetzen. Für das Ausfüllen des Mantelbogens (heißt jetzt ESt 1 A) der Steuererklärung lassen sich jedoch zum Beispiel keine Beratungskosten geltend machen.

Steuerberater Polz sagt: "Den größten Teil meines Honorars kann der Steuerpflichtige bei der Steuererklärung steuermindernd angeben." Bei dem Soloselbständigen mit Steuerberatungskosten in Höhe von 2.500 Euro seien dies "weit über 90 Prozent" .

Der Golem-Steuertipp: Wann das Finanzamt genau hinschaut

Bei Top-Verdienern mit Einkünften von mehr als 200.000 Euro pro Jahr schauen die Finanzbeamten und Beamtinnen normalerweise genauer hin. Bei einem Jahresverdienst von weniger als 80.000 Euro dürfte hingegen die Wahrscheinlichkeit sinken, dass intensiver geprüft wird.

Auch wer eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten hat , mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit steuermindernde Verluste seit Jahren anhäuft, Verluste aus Ferienwohnungen geltend macht, Mietverhältnisse mit nahen Angehörigen angibt, keine Kapitalerträge erklärt, erstmalig ein Arbeitszimmer oder eine doppelte Haushaltsführung abrechnet oder außergewöhnliche hohe Kosten für berufliche Fortbildungen oder Reisen erklärt, muss mit Rückfragen rechnen. Jede Oberfinanzdirektion legt für die Finanzämter periodisch wechselnde Prüffelder fest. Welche das in welchem Jahr genau sind, soll geheim bleiben.

Mehr darüber, wie Finanzämter arbeiten und Steuersündern auf die Spur kommen, steht in unserem Ratgebertext Lieber nicht schummeln (g+) .

Thomas Öchsner ist seit mehr als 30 Jahren Finanzjournalist und war leitender Redakteur in der Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung. Gerade ist sein neues Buch erschienen: Ihr Geld für eine bessere Welt: Der Leitfaden für nachhaltige Anlagen, Wolters Kluwer Steuertipps.


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