Steuer: Den elektrischen Dienstwagen an der eigenen Wallbox laden

Elektrische Firmenwagen sind bei vielen Arbeitnehmern schon alleine aus steuerlichen Gründen beliebt. Liegt der Bruttolistenpreis vollelektrischer Autos bei weniger als 60.000 Euro, müssen monatlich nur 0,25 Prozent des Preises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Anders als bei Verbrennern, die über eine Tankkarte befüllt werden können, sind die Ausgaben für das Aufladen eines Plug-in-Hybrids oder vollelektrischen Dienstwagens steuerlich schwieriger abzurechnen. Doch es gibt inzwischen einfache Möglichkeiten, dazu die heimische Wallbox zu nutzen.
Mit Blick auf die Versteuerung müssen unterschiedliche Regelungen für die Installation der Wallbox sowie die Kosten des Ladestroms beachtet werden. Hintergrund der Regelungen ist das 2016 beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr. Dessen Auswirkungen hat das Bundesfinanzministerium detailliert erläutert(öffnet im neuen Fenster) .