Steam: "Spieler fühlen sich durch Valves Vorgehen erpresst"
Wer neuen Geschäftsbedingungen auf dem Onlineportal Steam nicht zustimmt, verliert den Zugriff auf sein Nutzerkonto – und damit auch auf seine teuer bezahlten Spiele. "Die Spieler fühlen sich durch Valves Vorgehen erpresst" , sagt Sebastian Radtke von Theorigin.de(öffnet im neuen Fenster) , einem Zusammenschluss von Spielern, die sich mit Missständen in der Spielebranche auseinandersetzen. Er und sein Team haben die Verbraucherzentrale Bundesverband(öffnet im neuen Fenster) (Vzbv) mit ihrer fachlichen Expertise bei einer Abmahnung von Valve unterstützt. Das US-Unternehmen hat nun bis zum 26. September 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und seine Geschäftspolitik zu ändern. Andernfalls droht eine Klage.
Konkret geht es um einen Vorfall Anfang August 2012. Damals hatte Valve die Nutzungsbedingungen von Steam geändert. Spieler, die sich anschließend eingeloggt hatten, mussten neuen Geschäftsbedingungen zustimmen. Wer das nicht tat und stattdessen auf "Abbrechen" klickte, hatte ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, auf Steam und seine Spiele zuzugreifen.
"Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig" , kommentiert Carola Elbrecht von der Verbraucherzentrale. "Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brettspiel kaufe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beobachtung des Verkäufers spielen darf. Ändert der Verkäufer seine AGB, bleibt mir keine Wahl: Entweder ich stimme den Änderungen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nutzen, es verbleibt im Laden, und den bereits gezahlten Kaufpreis erhalte ich auch nicht zurück."
Gleichzeitig kämpft der Vzbv erneut dafür, dass Kunden die auf Steam gekauften Spiele weiterveräußern können. Das ist derzeit nicht möglich, weil die Games per Code untrennbar mit dem jeweiligen Nutzerkonto verknüpft sind. Die Verbraucherschützer hatten bereits früher gegen diese Praxis geklagt, den Prozess allerdings Anfang 2010 vor dem Bundesgerichtshof verloren.
Die Verbraucherschützer rechnen sich inzwischen offenbar bessere Chancen aus, weil der Europäische Gerichtshof Mitte 2012 in einem Urteil grundsätzlich entschieden hat, dass gebrauchte Software, die per Download erworben wurde, auch weiter veräußert werden darf. Valve hat sich bislang nicht zu Vorgängen geäußert.
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