Steam: Spielenutzung künftig auch ohne AGB-Zustimmung

Ab dem 31. Januar 2013 wird es bei Steam neue Mechanismen anstelle des derzeit gewohnten Pop-up-Fensters geben, wenn sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert haben. Dazu hat sich Valve nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) verpflichtet. Die Zusage kam im Rahmen eines im September 2012 durch die Verbraucherschützer eingeleiteten Unterlassungsverfahrens zustande. Für Spieler soll es also möglich sein, künftig auch dann auf ihre Softwarebibliothek zuzugreifen, wenn sie mit neuen AGB nicht einverstanden sind - wie konkret das dann funktioniert, ist noch nicht bekannt.
Keine Einigung mit Valve haben die Verbraucherschützer im Hinblick auf den Weiterverkauf von Spielen erzielt, die auf Steam gekauft wurden. Aus diesem Grund hat der VZBV im Januar 2013 eine Klage gegen das US-Entwicklerstudio eingereicht. "Valve hält nach wie vor an seinem Geschäftsmodell fest und verbietet in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung des Accounts an Dritte. Das hat zur Folge, dass zwar das gekaufte Spiel weiter gegeben oder verkauft werden kann, aber nicht der zwingend dazu gehörende Account, der für die Nutzung des Spiels unerlässlich ist" , so der VZBV in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) .
Wie Golem.de erfahren hat, ist es nach Angaben von Valve derzeit nicht möglich, ein Spiel etwa durch die Generierung eines neuen Keys aus einem Steam-Account herauszulösen, um es dann als Geschenk oder gegen Geld an einen anderen Nutzer weiterzureichen.