Statt Zero Rating: Vodafone hätte Kunden unbegrenzt Datenvolumen bieten müssen
Vodafone hätte seine Kunden nach Einstellung des Zero-Rating-Tarifs Vodafone Pass über ein Sonderkündigungsrecht informieren müssen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen(öffnet im neuen Fenster) entschieden. Der Netzbetreiber Vodafone hätte Möglichkeiten zur Anpassung gehabt, etwa durch die Bereitstellung unbegrenzten Datenvolumens, hieß es dazu.
"Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher bei einseitigen Änderungen von Mobilfunkverträgen durch die Anbieter" , sagte(öffnet im neuen Fenster) Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies sei nur in Ausnahmefällen zulässig, ohne dass Kunden ein Sonderkündigungsrecht zustehe, zum Beispiel, wenn die Änderung unmittelbar aufgrund von EU- oder nationalem Recht erfolge.
Änderung unionsrechtlich zwingend
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur war dagegen eine Reaktion auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom September 2021. Das Gericht stellte jedoch fest, dass es nicht ausreiche, dass der Anlass der Änderung in Unionsrecht begründet sei, vielmehr müsse das Ergebnis der Änderung unionsrechtlich zwingend sein.
Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und nutzt daher den Betroffenen konkret erst einmal nichts. Ein Sprecher von Vodafone Deutschland verwies am 27. September 2023 im Gespräch mit Golem.de auf das Hauptsacheverfahren.
Die Bundesnetzagentur untersagte im April 2022 die Vermarktung der Zero-Rating-Tarife Stream On der Deutschen Telekom und Vodafone Pass. Die Bestandskundenverträge mussten beendet werden. Begründung war ein Verstoß gegen die Netzneutralität, weil der Datenverkehr nicht gleichbehandelt werde.
Durch das Zero Rating, das bei den Nutzern für Musik- und Videostreaminginhalte sehr beliebt war, wurden die Daten nicht auf das gebuchte Volumen angerechnet.
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