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Statt Vorratsdatenspeicherung: Ampel einigt sich auf Quick-Freeze-Verfahren

Die SPD gibt im Streit um die anlasslose Massenspeicherung von IP-Adressen nach. Nun soll das Quick-Freeze-Verfahren beschlossen werden.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Justizminister Buschmann und Innenministerin Faeser haben sich auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. (Bild: Michelle Tantussi/Reuters)
Justizminister Buschmann und Innenministerin Faeser haben sich auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Bild: Michelle Tantussi/Reuters

Die SPD hat ihren Widerstand gegen das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren aufgegeben. "Die Blockade ist beendet" , hieß es am 10. April 2024 nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa aus der SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb bestätigte demnach ebenfalls die Einigung auf eine Nachfolgeregelung für die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten. Der Deal wurde möglich, weil die FDP im Gegenzug eine Verlängerung der Mietpreisbremse akzeptierte. Die bisherige Regelung soll jedoch nicht abgeschafft, sondern nur nicht angewandt werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bereits im Oktober 2022 einen Referentenentwurf für das Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt . Demnach kann auf Basis eines Richterbeschlusses die Sicherung noch vorhandener beziehungsweise künftig anfallender Verkehrsdaten angeordnet werden.

Dem Entwurf zufolge haben die Ermittlungsbehörden anschließend maximal einen Monat Zeit, einen weiteren Richterbeschluss zu erwirken, damit sie die "eingefrorenen" Daten zur Auswertung erhalten können. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte jedoch weiterhin eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen .

EuGH erlaubte Speicherung von IP-Adressen

Der EuGH hatte in einem Urteil vom 20. September 2022 die frühere deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt . Das europäische Recht stehe nationalen Rechtsvorschriften entgegen, "die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen" , hieß es zur Begründung.

In dem Urteil führten die Richter allerdings Fälle auf, in denen eine Speicherung von Daten zulässig ist. Dazu gehört auch eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP‑Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind" . Diese Speicherung sei zulässig "zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" .

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP jedoch vereinbart, dass die Speicherung von Verbindungsdaten nur "anlassbezogen" erfolgen darf. Anders als vereinbart sieht der Entwurf bislang nicht vor, zusätzlich das Instrument der sogenannten Login-Falle einzusetzen.

Nachtrag vom 10. April 2024, 13:11 Uhr

Die Grünen-Fraktion im Bundestag begrüßte die nun getroffene Einigung. Fraktionsvize Konstantin von Notz räumte jedoch in seiner Stellungnahme (öffnet im neuen Fenster) ein: "Einziger Wermutstropfen des nun ausgehandelten Kompromisses ist zweifellos, dass die von der Großen Koalition geschaffene, seit Jahren ausgesetzte bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die gleich von mehreren höchsten Gerichten auf Bundes- und Europaebene für nichtig erklärt wurde und offen verfassungswidrig bleibt, nicht zurückgenommen werden soll. Diese Leiche einer völlig überholten, Grundrechte negierenden Sicherheitspolitik bleibt also im Keller."

Das bedeutet, dass die entsprechenden Regelungen in den Paragrafen 175 bis 181 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht gestrichen werden sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Regelungen jedoch in seinem Urteil vom September 2023 "in vollem Umfang" für unzulässig erklärt.

Offenbar beharrte die SPD darauf, die entsprechenden Vorgaben nicht zu streichen. Die Sozialdemokraten hatten die grundrechtswidrigen Regelungen im Oktober 2015 zusammen mit der Union beschlossen .

In einer Stellungnahme kündigte die SPD-Fraktion bereits Änderungswünsche am Vorschlag von Justizminister Buschmann zum Quick-Freeze-Verfahren an. "Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun intensiv beraten, wie diese Methode den Anforderungen einer effizienten Strafverfolgung im Internet gerecht wird" , hieß es.

Kritik von Polizeigewerkschaft

Kritik an der Einigung kam umgehend von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "In der Polizeiarbeit fehlt uns die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Eine solche Einigung wäre ein entscheidender Durchbruch und Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung gewesen" , sagte GdP-Chef Jochen Kopelke den Zeitungen der Madsack-Gruppe(öffnet im neuen Fenster) und fügte hinzu: "Es ist schon so viel Zeit ins Land gegangen. Wir haben eigentlich erwartet, dass der Durchbruch die Vorratsdatenspeicherung ist."

Im März 2023 hatte ein Ermittler jedoch im Bundestag erklärt , aus Sicht der Strafverfolgung sei es "nicht erforderlich" , ein umfassendes Konzept einer Vorratsdatenspeicherung zu entwickeln.


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