Statt Elster: Zusatzportal für Grundsteuererklärungen verfügbar

Ein neues Portal für Privateigentümer soll den Prozess für Grundsteuererklärungen erleichtern und eine Alternative zu Elster bieten.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Für die Grundsteuerreform müssen Eigentümer Angaben zu ihrem Besitz machen.
Für die Grundsteuerreform müssen Eigentümer Angaben zu ihrem Besitz machen. (Bild: Pixabay)

Wegen der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke deutschlandweit neu bewertet werden. In der Folge müssen seit Anfang Juli auch Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung elektronisch abgeben. Das brachte die Steuerplattform Elster am Wochenende an ihre Grenzen. Alternativ dazu steht seit Anfang Juli ein zusätzliches Portal für Privateigentümer bereit.

Kein Elster-Zertifikat nötig

Hierfür hat die Finanzverwaltung nun ein weiteres Internetportal eingerichtet, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland informiert. Auf der Seite Grundsteuererklärung für Privateigentum können Privateigentümer in den elf Bundesländern, die derzeit am Bundesmodell teilnehmen, ihre Grundsteuererklärung abgeben. Die genaue Auflistung der Bundesländer findet sich auf der Startseite. Sind sich Eigentümer unsicher, ob sie das Portal nutzen können, können sie sich durch einen kurzen Fragebogen auf der Webseite klicken.

"Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Angaben können direkt auf der Homepage eingegeben werden.

Mail-Adresse, Steuer-ID und Freischaltcode

Dazu muss zunächst eine E-Mail-Adresse angegeben werden, zusätzlich wird nach der Steuer-ID gefragt. Diese finden Eigentümer laut Karbe-Geßler zum Beispiel auf einem Schreiben vom Finanzamt. Für die endgültige Abgabe der Daten wird ein Freischaltcode benötigt. Diesen erhalten Eigentümer nach Eintragen der Steuer-ID vom Finanzamt an ihre jeweilige postalische Adresse.

Ist der Code da, werden Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken durch die einzelnen Pflichtangaben geleitet. Zudem wird auf entsprechende Portale der Bundesländer zur Ermittlung der Bodenrichtwerte verwiesen. Wer etwa eine Adresse in Brandenburg angibt, bekommt laut Bund der Steuerzahler direkt Angaben zu Bodenrichtwert und Größe der Fläche. Hilfetexte unterstützen zusätzlich bei der Eingabe.

Empfehlenswert ist es laut Karbe-Geßler, wenn Eigentümer ihr Informationsschreiben vom Finanzamt, ihre Steuer-ID und gegebenenfalls ihre Grundbuchdaten vorliegen haben. Dann sollen die Eingaben in wenigen Minuten erledigt sein.

Grundstückseigentümer haben bis Ende Oktober Zeit

Hintergrund: Grundstückseigentümer müssen seit 1. Juli 2022 ihre Grundsteuerwerte erklären. Bis Ende Oktober 2022 hat jeder Eigentümer Zeit. Auf Basis der Werte setzt die Finanzverwaltung den sogenannten Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag fest.

Diese bilden dann die Grundlage für die neue Grundsteuer, die die Kommunen ab 2025 basierend "auf ihren Hebesätzen zum 1. Januar 2025" festsetzen, so Daniela Karbe-Geßler.

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Niaxa 16. Jul 2022

Ich hab das Grundstück Feb 21 gekauft und dann auch natürlich schon mal Grundsteuer...

Niaxa 16. Jul 2022

Naja also die Anzeigepflicht ist mir neu. Zumal ich ja schon Grundsteuer zahle. Aber ist...

Hukatoni 15. Jul 2022

Laut der Seite soll die Möglichkeit ab September geschaffen werden. Habe das Formular...

Benj 15. Jul 2022

Basierend auf dem Anteil der Bevölkerung, der in diesen Bundesländern wohnt. Vermutlich...



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