Cookie-Zustimmung und Datentreuhänder
Der Entwurf regelt in Paragraf 9 die " Einwilligung bei Endeinrichtungen". Demnach ist das Speichern von Cookies nur erlaubt, wenn die Endnutzer darüber gemäß der DSGVO informiert wurden und sie eingewilligt haben. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Cookies technisch oder gesetzlich erforderlich sind oder es vertraglich mit dem Nutzer vereinbart wurde. Eine "wirksame Einwilligung" liegt vor, "wenn der Diensteanbieter den Endnutzer darüber informiert hat, welche Informationen zu welchem Zweck und wie lange auf Endeinrichtungen gespeichert bleiben und ob Dritte Zugriff auf diese Informationen erhalten, und der Endnutzer mittels einer Funktion diese Information aktiv bestätigt und die Telemedien in Anspruch nimmt".
Darüber hinaus kann laut Paragraf 9 der Endnutzer "die Einwilligung auch erklären, in dem er eine dafür vorgesehene Einstellung seines Browsers oder eine andere Anwendung auswählt". Eine solche Voreinstellung wollte die EU-Kommission eigentlich mit der E-Privacy-Verordnung verpflichtend machen, doch dagegen haben sich die Werbewirtschaft und die Verlage bislang erfolgreich gewehrt.
Datentreuhänder sollen persönliche Daten verwalten
Darüber hinaus macht die Regierung in Paragraf 3 Vorgaben für "anerkannte Dienste zur Verwaltung persönlicher Informationen". Demnach können Endnutzer "ihre Rechte nach diesem Gesetz über anerkannte Dienste, die die Verwaltung persönlicher Informationen anbieten, ausüben". Dazu zählten insbesondere "die Einwilligung in die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten sowie in das Speichern von Informationen auf ihren Endeinrichtungen und den Zugriff auf Informationen, die bereits auf ihren Endeinrichtungen gespeichert sind". Für die Zulassung solcher Personal Information Management Services (PIMS) soll der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig sein.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings, begrüßte auf der GDD-Tagung die Pläne. Der gegenwärtig bestehende rechtliche Flickenteppich müsse schnellstmöglich beseitigt und Rechtssicherheit geschaffen werden, sagte Krings. Mit Blick auf die vorgeschlagenen PIMS warnte Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zur Vorsicht. Solche Dienste seien aus seiner Sicht zwar prinzipiell zu begrüßen. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass es sich bei diesen nur um neutrale Intermediäre ohne eigene wirtschaftliche Interessen an der Verwertung der verwalteten Informationen handele, zitierte ihn die GDD. Das schließe jedoch nicht aus, dass entsprechende Anbieter für ihre Dienste auch Entgelte erheben dürften.
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Statt E-Privacy-Verordnung: Deutschland setzt auf eigene Cookie-Regelung |
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Ist doch easy zu lösen: 1. Technisch Notwendige Cookies(z.B. Einkaufswagen inhalt) sind...
Die Abfrage ansich ist ja nicht verkehrt, sodass der User mal evenutell ein bisschen...
Für die Juristen ist es egal, wie Cookies überhaupt gespeichert werden. Da gilt die...