Städterettung: CDU plant Onlineshopping-Steuer

Eine Extrasteuer auf Onlinekäufe soll den Einzelhandel retten. Die Unionsfraktion im Bundestag will mit einem sogenannten Pakt für die Innenstädte Onlinehändler mit einer Steuer belegen, abhängig vom Versandwert der jeweiligen Sendung. Diese Steuer sollen die Händler an das Finanzamt abführen, heißt es in einem Papier(öffnet im neuen Fenster) des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andreas Jung und des Abgeordneten Christian Haase. Haase ist der kommunalpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Die Höhe der Abgabe soll sich "proportional nach dem Bestellwert" richten.
Ein sogenannter Innenstadtfonds soll durch die Abgabe gefüllt und Läden, die durch die Pandemie zeitweise schließen mussten, mit Überbrückungshilfen versorgen. Auch Schnellkredite und Steuererleichterungen sollen damit finanziert werden.
Der Welt am Sonntag(öffnet im neuen Fenster) sagte Jung: "Wir können doch nicht einfach zuschauen, wie immer mehr Ortskerne ausbluten! Es geht um das Herz unserer Städte und Gemeinden und damit auch um unsere Heimat." . Er fordert, dass der Onlinehandel die kommunale Infrastruktur mitbezahlen müsse, da er sie ja auch nutze. So würde eine Schieflage verhindert, in der der Onlinehandel gegenüber dem Einzelhandel Vorteile habe, und ein Wettbewerb auf Augenhöhe möglich, so der CDU-Politiker weiter.
Im Jahr 2019 belief sich der Umsatz im B2C-E-Commerce(öffnet im neuen Fenster) in Deutschland auf 59,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Umsatz damit um rund 11 Prozent. 2020 dürfte es aufgrund der Pandemie noch einmal deutliche Steigerungen geben und auch 2021 ist aufgrund der fortwährenden Krise nicht damit zu rechnen, dass es im Onlinehandel Einbrüche geben wird.
Nachtrag vom 21. Dezember 2020, 10:18 Uhr
Wir haben das Original-Papier verlinkt und Details zur geplanten Höhe der Abgabe ergänzt.



