Stadt und Amazon wollen nichts ändern: Gericht kippt Bebauungsplan für bereits genutztes Amazon-Lager
Ein Gericht hat den Bebauungsplan für ein Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen nachträglich gekippt. Seit zwei Jahren ist das Logistikzentrum in Horn-Bad Meinberg bereits in Betrieb. Geklagt hatte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und siegte vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hob nach Angaben des BUND(öffnet im neuen Fenster) den entsprechenden Bebauungsplan BE 10 auf. Das Gericht erklärte demnach den Bebauungsplan insgesamt für unwirksam, weil es einen offensichtlichen Fehler bei der Festlegung der Lärmkontingentierung gab.
Dieser Fehler sei so entscheidend gewesen, dass die gesamte Konzeption der Planung für rechtswidrig erklärt worden sei, hieß es weiter. "Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat bei der Aufstellung dieses Plans wesentliche rechtliche Anforderungen missachtet", kommentierte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND Nordrhein-Westfalen, das Urteil. Er kritisierte, dass das Projekt "auf dieser rechtswidrigen Grundlage einfach durchgezogen" worden sei. Das habe das Gericht klar festgestellt.
BUND fordert Stadt zum Handeln auf
Nach Auffassung der Umweltorganisation muss die Planung insgesamt neu aufgestellt werden, weil der gesamte Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde. Der BUND erwartet, dass "die Stadt im Zuge dessen auch die leider bereits entstandene Naturzerstörung und Flächenversiegelung durch das 23 Hektar große Gebiet umfassender ausgleicht, als dies in der rechtswidrigen Planung vorgesehen war".
Die Organisation will erreichen, dass bei der Neuplanung die massiven Eingriffe in angrenzende Bachtäler und Biotopverbundflächen sowie die unzulässig hohen Belastungen der Bevölkerung durch zusätzlichen Liefer- und Pendelverkehr besser bewältigt werden. Durch den Wegfall des Bebauungsplans seien auch die erteilten Baugenehmigungen für das Amazon-Logistikzentrum rechtswidrig, erklärte der BUND.
Aus dessen Sicht kann es im Zuge dessen auch zu Betriebsbeschränkungen kommen. Das Logistiklager wurde von Amazon bereits im August 2024 in Betrieb genommen. Der BUND forderte die Behörden auf, die sich aus dem Urteil ergebenden Auswirkungen zu prüfen.
Stadt und Amazon erwarten keine Auswirkungen auf den bestehenden Betrieb
Die Stadt Horn-Bad Meinberg wolle das Urteil genau prüfen, berichtet die Neue Westfälische(öffnet im neuen Fenster). Gegebenenfalls solle der Bebauungsplan geändert werden.
"Mängel an Lärmemissionskontingenten sind aufgrund der komplexen, engen Vorgaben leider nicht unüblich. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und das Baugesetzbuch angepasst. Dies findet hier allerdings noch keine Anwendung", sagte Stadt-Pressesprecher Sebastian Vogt der Zeitung.
"Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass die bestehenden Betriebe durch das Urteil beeinträchtigt werden", erklärte Vogt. Er gehe von einem Bestandsschutz für Amazon aus.
Das sieht auch der Logistikkonzern so: "Wir gehen von einem völlig normalen Weiterbetrieb unseres Logistikzentrums aus. Wir sind froh, in Horn-Bad Meinberg präsent zu sein und dort über 2.000 Arbeitsplätze geschaffen zu haben", erklärte Amazon der Zeitung auf Nachfrage. Das Unternehmen wolle die Angelegenheit mit der Stadt klären.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat keine Revision zugelassen. Allerdings könnte die Stadt eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.


