Staatsvertrag: Nach der Jugendschutzreform ist vor der Jugendschutzreform

2010 hatte der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) es tatsächlich geschafft, das Interesse der Öffentlichkeit zu wecken: Weil Netzaktivisten massiv Druck auf den Landtag von Nordrhein-Westfalen aufgebaut hatten, hatten die Abgeordneten das Vertragswerk entgegen früherer Absprachen abgelehnt . Nach langen Verhandlungen ist nun zum 1. Oktober 2016 ein neuer Staatsvertrag(öffnet im neuen Fenster) in Kraft getreten.
Er sieht keine harten Einschnitte vor, sondern soll für eine Vereinheitlichung bei Jugendschutzprogrammen und Altersfreigaben sorgen. Außerdem fordert er Anbieter etwa von Online-Seiten oder -Videos auf, auch auf Belange des Jugendschutzes zu achten. Die 2010 noch vorgesehenen Tags in Webseiten gibt es in der damals geplanten Form aber nicht. Auf freiwilliger Ebene sind solche Freigabesysteme aber durchaus gewünscht, ebenso wie Sendezeitbegrenzungen.
Umfassender Jugendschutz gefordert
Einrichtungen wie die für Computerspiele zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) begrüßen die neuen Regeln. Gut sei etwa, dass die USK zukünftig Jugendschutzprogramme offiziell anerkennen könne. "Doch um das Ziel eines wirklich zeitgemäßen gesetzlichen Jugendschutzes zu erreichen, müssen Bund und Länder auch den zweiten Schritt noch gemeinsamen gehen" , so USK-Geschäftsführer Felix Falk.
Er meint damit ein einheitliches, umfassendes Jugendschutzgesetz des Bundes, das zumindest ein Stück weit die vielen einzelnen Regelungen von Ländern und anderen Einrichtungen ersetzt und ergänzt. Vertreter der Bundespolitik haben auch in jüngster Vergangenheit immer wieder gesagt, dass sie ein solches Gesetz begrüßen würden. Konkrete Vorlagen oder Ähnliches liegen aber bislang nicht vor.