Staatstrojaner-Statistik: Aus 368 werden 3
Die Justiz hat mit ihrer Statistik zum Einsatz von Staatstrojanern völlig daneben gelegen.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Statistik zum Einsatz von Staatstrojanern auf Endgeräten von Verdächtigen drastisch korrigieren müssen. Anders als im Dezember 2020 noch berichtet, hat es im Jahr 2019 nicht 578 Anordnungen für die sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gegeben, sondern nur 31. Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Quellen-TKÜs sank sogar von 368 auf nur 3, wie aus der korrigierten Statistik hervorgeht.
Zweifel an den hohen Zahlen des Staatstrojaner-Einsatzes hatte es bereits Anfang Januar gegeben. Das hatten Recherchen von NDR und WDR ergeben. Ein Untersuchungsbericht des Landesjustizministeriums Nordrhein-Westfalen kam später zu dem Schluss, dass die nicht korrekten Zahlen "teils auf eine fehlerhafte Eintragung bereits in den Erhebungsformularen und teils auf Übertragungsfehler im IT-Datenbestand der Staatsanwaltschaften zurückgeführt werden" könnten.
Leicht korrigiert werden mussten demnach auch die Zahlen zur Onlinedurchsuchung von Endgeräten. Hier sank die Zahl der Anordnungen von 32 auf 22. Die Zahl der durchgeführten Einsätze blieb mit 12 unverändert. Für dieses Verfahren liegt die Eingriffsschwelle nach Paragraf 100b der Strafprozessordnung (StPO) höher, da nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch auf dem Smartphone oder Computer gespeicherte Daten ausgelesen werden dürfen.
Einzelne Länder lagen völlig daneben
Einzelne Bundesländer hatten die Fragebögen offenbar komplett falsch ausgefüllt. Der ersten Statistik zufolge griffen Beamte im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit 95 Anordnungen am häufigsten auf die Überwachungsprogramme zurück. Es folgten Niedersachsen mit 89 Verfahren und Sachsen mit 76 Verfahren. Davon blieb lediglich ein einziges Verfahren in Niedersachsen übrig. Der neuen Statistik zufolge gab es jeweils einen weiteren Einsatz in Brandenburg und in Nordrhein-Westfalen.
Damit deckt sich die Statistik auch eher mit Aussagen der Bundesregierung zum Einsatz von Staatstrojanern. Diese hatte Anfang Dezember geschrieben, dass die Instrumente auch "aufgrund eines sehr hohen operativen Aufwands und technischer Schwierigkeiten" in der Regel "auf wenige Fälle beschränkt" seien und daher in der Praxis nur selten tatsächlich genutzt werden könnten.
Die Quellen-TKÜ wird nach Paragraf 100a der StPO vor allem dann eingesetzt, wenn verschlüsselte Kommunikation abgegriffen werden soll. Für unverschlüsselte Kommunikation reichen klassische Überwachungsanordnungen, die 2019 in 18.225 Fällen genehmigt wurden. Diese Zahl betraf 5.252 unterschiedliche Strafverfahren.
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Nur gut dass der Aufwand so hoch ist, denn die juristischen Hürden sind ja eher...
Bei den so erhobenen Daten kann ja nicht sichergestellt werden, dass sie zuverlässig...
Typischer Fall von "Bei der Überschrift aufgehört zu lesen" :)
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