Staatstrojaner: Hacking Team darf nur noch in Europa verkaufen
Keine Spyware mehr für Diktatoren: Das italienische Unternehmen Hacking Team darf seine Staatstrojaner in zahlreichen Staaten nicht mehr anbieten. Außerdem wird gegen den CEO David Vincenzetti ermittelt.

Das umstrittene Überwachungstechnikunternehmen Hacking Team darf seine Überwachungsprodukte nur noch in Europa anbieten, wie eine italienische Zeitung zuerst berichtete. Das Unternehmen steht seit Jahren in der Kritik von Menschenrechtlern, weil es seine Software an zahlreiche autoritäre Regime verkauft haben soll. Die im vergangenen Jahr geleakten internen Unterlagen belegen diese Vorwürfe.
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In den E-Mails enthalten waren auch Berichte über Gespräche zwischen Hacking-Team-Mitarbeitern und Vertretern der italienischen Regierung, etwa dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung. Diese hatten Hacking Team zunächst versichert, nicht von neuen Exportbeschränkungen durch das internationale Wassenaar-Abkommen für Waffenexporte betroffen zu sein und eine breite Exportgenehmigung erlassen.
Ministerium nimmt die Lizenz zurück
Jetzt hat das Ministerium jedoch offenbar beschlossen, die globale Exportlizenz von Hacking Team zu revidieren. Damit darf das Unternehmen seine Dienste den Berichten zufolge derzeit nur noch innerhalb der EU anbieten. Konkret gibt es eine Liste von 46 Ländern, in die Hacking Team nicht mehr exportieren darf, bei anderen Staaten müssten im Einzelfall Exportanträge gestellt werden. Ob von der Rücknahme der Lizenz auch bestehende Verträge mit Nicht-EU-Staaten betroffen sind, ist derzeit unklar. Außerdem wird offenbar gegen den Chef von Hacking Team, David Vincenzetti, wegen einiger der Exporte ermittelt.
Das Wassenaar-Abkommen stammt noch aus der Zeit des Kalten Krieges und regelt den Export von Waffen und bestimmten Sprengstoffen, aber auch von sogenannten Dual-Use-Gütern. Unter den 42 Mitgliedern befinden sich neben den EU-Mitgliedsstaaten auch die USA, Russland und Japan. Im Jahr 2013 hatten die Mitgliedsstaaten im Konsens beschlossen, auch bestimmte Spyware wie Staatstrojaner und Monitoring-Center zur Internetüberwachung in das Abkommen mit aufzunehmen. Seit dem Winter 2014 ist das Abkommen auch in der EU in nationales Recht umgesetzt. Spyware wird nicht als Waffe deklariert, sondern als sogenanntes Dual-Use-Gut, eine Kategorie, die zwischen privater und militärischer Nutzung eines Gutes differenziert.
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