Staatstrojaner für Geheimdienste: Der Man-in-the-Middle-Angriff auf die Verfassung
Die geplanten Befugnisse für Staatstrojaner gehen Verfassungsrechtlern viel zu weit. Drei Aspekte der Reform sehen sie besonders kritisch.

Selten ist bei einer Anhörung im Bundestag eine geplante Gesetzesänderung derart annnähernd einhellig als verfassungswidrig eingeschätzt worden. Selbst der frühere Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich, der in der NSA-Affäre die Arbeit der Geheimdienste durchaus verteidigt hatte, kam zu dem Schluss: "Dieses Gesetz sollte nicht kommen." Nach Ansicht des Göttinger Verfassungsrechtlers Benjamin Rusteberg wird mit dem Gesetz "sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit spaziert".