Staatsgeheimnis: KI-Nutzung bei Patentanmeldung hebt Geheimhaltung auf

Der Privatmann Baran D. hatte im Frühjahr 2025 seine Erfindung beim Deutschen Marken- und Patentamt in München eingereicht. Nach mehrmonatiger Prüfung erhielt er Post – allerdings keinen Einschreibebrief, sondern ein gewöhnliches Schreiben. Der Inhalt war jedoch alles andere als gewöhnlich.
Das Patentamt bestätigte zwar, dass die Einreichung eine neue Erfindung im Sinne des Patentgesetzes darstelle. Gleichzeitig teilte die Behörde mit, dass das Verteidigungsministerium die Einstufung als Staatsgeheimnis beantragt habe. Die Begründung: Die Erfindung könne in fremden Händen die gegnerische Kampffähigkeit erhöhen und damit die deutsche Verteidigung überwinden. Sogar eine Gefährdung der nuklearen Abschreckung der Nato wurde genannt.
Mit dieser Einstufung durfte der Erfinder nicht mehr über sein Patent sprechen oder es verwerten. Die Unterlagen sollten unter Verschluss bleiben. Eine solche Mitteilung per normalem Brief zu versenden, wirkt auf den ersten Blick bemerkenswert. Der WDR berichtete über den Fall am 15. Dezember 2025 und zeichnete ihn für die Tagesschau nach(öffnet im neuen Fenster)
Recherche bringt KI-Verwendung ans Licht
Das macht deutlich, welche Fallen im Patentrecht lauern können. Als der WDR beim zuständigen sogenannten Büro 99 des Patentamts nachfragte, verweigerte die Behörde zunächst eine Stellungnahme. Im Verlauf der Recherche forderte das Amt den Antragsteller jedoch auf, mitzuteilen, ob künstliche Intelligenz bei der Patentanmeldung verwendet wurde und ob Unterlagen in eine Cloud hochgeladen worden seien.
Der Erfinder gab an, tatsächlich eine KI zur Formulierung des Patentantrags genutzt zu haben. Die Reaktion des Patentamts folgte prompt: Wegen der KI-Verwendung sei eine Geheimhaltung nicht mehr sicherzustellen. Daten, die in eine KI eingegeben werden, würden zur Schulung und Verbesserung der Systeme verwendet, so die Begründung.
Die neue Bewertung lautete nun: "Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich." Das Amt fügte hinzu, dass nicht erwiesen sei, ob die beschriebene Erfindung tatsächlich funktioniere. Es handele sich bislang nur um Behauptungen ohne wissenschaftlichen Nachweis.
Folgen für sensible Daten
Der Vorgang zeigt die Herausforderungen im Umgang mit sensiblen Informationen und künstlicher Intelligenz. Wer große Sprachmodelle wie ChatGPT oder Gemini nutzt, sollte sich bewusst sein, dass eingegebene Daten möglicherweise für das Training der Systeme verwendet werden.
Der Erfinder plant dem Bericht nach, seine Erfindung in den USA und Kanada zum Patent anzumelden. Über den Inhalt des Patents wurde bislang nichts bekannt.