Sprungvorhersage: Apples A7 soll Patent von US-Universität verletzen
Diesmal ist es kein ausgewiesener Patenttroll, sondern eine bekannte Forschungseinrichtung: Die Stiftung Warf der Universität von Wisconsin klagt gegen Apple. Strittig ist ein Patent, das in den ARM-SoCs wie dem A7 genutzt wird und mit dem auch schon Intel Probleme hatte.

Die Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) hat gegen Apple Klage wegen Verletzung eines Patents durch das SoC A7 erhoben. Die Erfindung, in der Chipentwicklung nach ihrer Registrierungsnummer als "'752 Patent" bekannt, beschreibt die Sprungvorhersage in Prozessoren mit Hilfe von Tabellen. Diese Technik ist eine der Grundlagen vieler moderner CPU-Architekturen, bei denen spekulativ in einer Pipeline Befehle ausgeführt werden - die aber auch mal falsch sein können, was dann korrigiert werden muss.
Nach Darstellung der Warf hat Apple selbst die Gültigkeit des Patents anerkannt, indem das Unternehmen es in einigen seiner eigenen Patentanträge als "prior art" zitiert. Eine Lizenzvereinbarung mit Warf hat Apple aber trotz einer Anfrage nicht geschlossen, wie die Stiftung in ihrer Klageschrift betont. Die Stiftung kümmert sich um die Verwaltung der Erfindungen, die an der Universität von Wisconsin gemacht werden, und finanziert sich hauptsächlich durch Lizenzeinnahmen.
Das '752-Patent basiert auf der Arbeit von Professor Gurindar Sohi, der an der Wisconsin-Universität unterrichtet. Er stellte die Idee einer Pipeline mit Sprungvorhersage bereits 1987 in einer wissenschaftlichen Arbeit vor, die seinen Angaben zufolge in 150 Patenten zitiert wurde. 1996 meldeten er und seine Mitarbeiter das Patent an, 1998 wurde es erteilt.
Intel hat schon gezahlt
Wie wichtig die Erfindung für die Entwicklung von Prozessoren ist, zeigt ein Streit mit Intel aus dem Jahr 2008 um das '752-Patent. Zwar nutzte Intel die spekulativen Pipelines schon vorher, die US-Wissenschaftler klagten aber anhand des Beispiels des 2006 erschienenen Core 2 Duo mit seiner recht neuartigen Architektur. Bereits seit 2001, so die Warf damals, sei man mit Intel in Gesprächen wegen einer Lizenzierung gewesen.
Der Rechtsstreit wurde dann außergerichtlich beigelegt, wobei Intel vorbrachte, einen Teil der Forschungen zum '752-Patent finanziert zu haben. Eine solche Einigung gegen die Zahlung einer in der Regel nicht genannten Summe an den Erfinder ist bei Patentstreitigkeiten in den USA üblich, vermutlich wird auch der Fall von Apple kontra Warf so enden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Das ist verständlich. WARF will sich in Verhandlungen mit zukünftigen Lizenznehmern von...
Aber darum geht es doch. Schmierpakete will jeder haben. Wer will nicht ein paar Euros...
Soweit die erfinderische Lösung (wie mache ich es) zur Idee (Sprungvorhersage...