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Sprengstoffgesetz: Geldautomatensprengung soll künftig hart bestraft werden

Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der härtere Strafen für Geldautomatensprengungen vorsieht.
/ Andreas Donath
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Geldautomat (Symbolbild) (Bild: Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten)
Geldautomat (Symbolbild) Bild: Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten

Der neue Entwurf des Sprengstoffgesetzes(öffnet im neuen Fenster) zielt darauf ab, die in den letzten Jahren stark angestiegene Zahl von Geldautomatensprengungen durch eine höhere Abschreckung einzudämmen.

Laut der Mitteilung der Ministerien stieg die Anzahl der Geldautomatensprengungen von 2021 auf 2022 um 26,5 Prozent. Dies markiert einen neuen Höchststand seit Beginn der Erfassung im Jahr 2005. Trotz Sicherheitsmaßnahmen, die 2023 zu einem leichten Rückgang führten, bleiben die Fallzahlen hoch.

Die Behörden betonen die Gefährlichkeit dieser Taten, die oft ohne Rücksicht auf Menschenleben durchgeführt würden. Neben der Gefahr für Unbeteiligte und Einsatzkräfte verursachen diese Verbrechen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Im Jahr 2022 belief sich der Gesamtschaden in Deutschland auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Neue Strafrahmen und erweiterte Ermittlungsbefugnisse

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geldautomatensprengungen künftig mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren geahndet werden können. In besonders schweren Fällen, etwa bei gravierenden Gesundheitsschädigungen, sollen Strafen von fünf bis 15 Jahren möglich sein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Notwendigkeit härterer Strafen angesichts der Skrupellosigkeit der Täter und der verwendeten Sprengstoffe. Sie hebt auch die Bedeutung erweiterter Ermittlungsbefugnisse hervor, insbesondere im Bereich der Telekommunikationsüberwachung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann unterstrich die Gefährlichkeit dieser Form der Kriminalität. Er sieht in der Anpassung des Strafrahmens eine angemessene Reaktion auf die anhaltende Bedrohung durch Geldautomatensprengungen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Strafverschärfungen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz vor. Solche Taten sollen künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können.

Ein weiterer Aspekt des Entwurfs ist die Aufnahme gewerbsmäßiger bzw. bandenmäßiger Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz in den Straftatenkatalog für die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung. Dies soll den Ermittlungsbehörden effektivere Werkzeuge zur Aufklärung dieser Verbrechen an die Hand geben.

Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf darauf ab, bestehende Strafbarkeitslücken im Sprengstoffgesetz zu schließen. Künftig sollen auch der versuchte unerlaubte Erwerb und der versuchte unerlaubte Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik unter Strafe gestellt werden.

Die Pressemitteilung betont auch die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen. Dazu gehören eine verstärkte Videoüberwachung, der Einsatz von Nebel-, Einfärbe- und Klebesystemen für Banknoten sowie die Reduzierung von Bargeldbeständen an gefährdeten Standorten. Die Kreditwirtschaft wird aufgefordert, diese Maßnahmen konsequent umzusetzen.


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