Spitzenglättung: Die Pläne zur Zwangsabschaltung von Wallboxen gehen zu weit

Es kommt eher selten vor, dass ein Gesetzentwurf von einem Ministerium wieder komplett zurückgezogen und vom Minister persönlich als untauglich erklärt wird. Was in der vergangenen Woche mit dem Vorschlag für ein Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) passierte , war aber nicht unberechtigt. Zwar stellen die Energie- und Verkehrswende die Stromnetzbetreiber vor große Herausforderungen. Doch die Interessen anderer Akteure, wie Elektroautobesitzer oder Stromlieferanten, blieben in dem Gesetzentwurf praktisch unberücksichtigt. Wie sollte daher ein überarbeiteter Entwurf aussehen, denn eine solche "Zwangsabschaltung" von großen Verbrauchern kann durchaus sinnvoll sein.
Der Hintergrund: Vor gut dreieinhalb Jahren haben die Stromnetzbetreiber erklärt , wie sie mit Hilfe von "Digitalisierung" und "Flexibilisierung" einen zusätzlichen Ausbau der Verteilnetze möglichst vermeiden wollen. Anstatt dickere Stromleitungen zu verlegen und mehr regelbare Transformatoren zu installieren, wollen die Verteilnetzbetreiber Verbrauch, Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie digital erfassen und flexibel steuern. Es ist daher kein Zufall, dass die Bundesregierung nur solche Wallboxen finanziell fördert , die eine "netzdienliche Abschaltung" ermöglichen.
Das ganz große Lastmanagement
Das heißt: Was Elektroautobesitzer mit einem Lastmanagement im Kleinen in ihrer Tiefgarage machen, möchten die Netzbetreiber im Großen in ihren Verteilnetzen umsetzen. Wollen zu viele Elektroautos gleichzeitig laden, könnten die Netzbetreiber die Wallboxen zur "Spitzenglättung" teilweise oder komplett vom Netz trennen. So heißt es in dem Entwurf: "Der Netzbetreiber, an dessen Netz die steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen ist, ist berechtigt, zur Vermeidung von Netzüberlastungen bezüglich der vereinbarten bedingten Anschlussleistung vorübergehend eine maximale Entnahmeleistung vorzugeben (Spitzenglättung). Die Zeit der Spitzenglättung darf pro Kalendertag kumuliert höchstens 120 Minuten betragen."
Volkswirtschaftlich gesehen erscheint das sinnvoll. Warum sollten die Stromnetze überall stark ausgebaut werden, wenn der maximale Bedarf nun in kurzen Spitzenzeiten abgerufen wird? Denn am Ende müssten die Verbraucher diesen Ausbau mit höheren Netzentgelten zahlen.
Kunden können selbst entscheiden
Doch die Nachteile für die Energie- und Verkehrswende liegen auf der Hand: Wenn nachts viel Wind weht und die Stromlieferanten ihren Kunden günstige Energie liefern wollen, könnte dies an fehlenden Netzkapazitäten scheitern. Elektroautobesitzer wiederum könnten schlechter einschätzen, ob ihr Auto am nächsten Morgen tatsächlich mit vollem Akku zur Verfügung steht. Zudem müsste künftig jeder Ladepunkt mit mehr als 3,7 Kilowatt (kW) Leistung mit einem vernetzten Smart Meter Gateway angeschlossen werden.
Für den Entwurf der Regierung spricht, dass die Kunden selbst entscheiden können, wie groß der Anteil der abschaltbaren Last an ihrem Anschluss sein soll. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen "bedingter" und "unbedingter" Anschlussleistung. Demnach wird beim Anschluss der steuerbaren Einrichtung festgelegt, "welcher Teil der am Netzanschluss vorzuhaltenden Entnahmeleistung durch den Netzbetreiber [...] vorübergehend begrenzt werden darf (bedingte Anschlussleistung) und welcher Teil jederzeit ohne netzseitige Begrenzungen zur Verfügung stehen soll (unbedingte Anschlussleistung)" .
Der Vorteil: Die "bedingte" Leistung soll für die Verbraucher deutlich günstiger werden. Wer keine Einschränkungen hinnehmen möchte, muss sich aber "im Gegenzug an hierdurch verursachten Mehrkosten beteiligen" , heißt es in dem Entwurf.
Doch den Stromlieferanten gefallen die Pläne überhaupt nicht.
Stromlieferanten sind "schockiert"
Auf Anfrage von Golem.de teilte der Ökostromanbieter Lichtblick mit: "Der zwischenzeitlich vorgelegte Gesetzentwurf hat uns geradezu schockiert, da die dort skizzierten Rahmenbedingungen dazu geführt hätten, dass gerade Kunden, die sich im Sinne der Energiewende verhalten und zum Beispiel auf E-Mobilität, Wärmepumpen oder Stromspeicher umsteigen, von den Netzbetreibern sanktioniert worden wären. Sie hätten entweder drastische Einschnitte beim Strombezug hinnehmen oder aber sehr hohe Mehrkosten bis hin zu Baukostenzuschüssen aufbringen müssen."
Nach Ansicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) sind Verbraucher überfordert, wenn sie einschätzen sollen, "in welcher Höhe für sie eine unbedingte Leistung notwendig ist oder ob die teilflexible oder die vollflexible Variante für sie geeigneter ist" . Solche Entscheidungen könnten nur "mit intensiver und individueller Beratung getroffen werden" , heißt es in der 20-seitigen Stellungnahme (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .
Aus zwei Stunden können viel mehr werden
Darin rechnet der Verband auch vor, dass aus den zwei Stunden Spitzenglättung in der Praxis deutlich mehr werden könnten. Denn laut Gesetzentwurf gilt diese Begrenzung nur, wenn tatsächlich die komplette "bedingte" Leistung abgeschaltet wird. Wird nur ein Teil dieser Leistung reduziert, verlängert sich die Zeit um die entsprechende Quote. Bei einer Begrenzung auf ein Fünftel der "bedingten" Leistung verfünffacht sich die Zeitdauer auf zehn Stunden. Generell sieht der BNE die Einführung begrenzter Schaltzeiten "als einen (der wenigen Vorteile) dieses Gesetzentwurfs gegenüber heute" .
In der Tat erscheinen zwei Stunden Abschaltung pro Tag recht viel. So hatte der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Pläne im Juli 2017 mit dem Argument begründet: "Die Verteilnetzbetreiber wollen mitnichten generell die Haushalte der Endverbraucher steuern, sie wollen auch keine Marktimpulse konterkarieren." Jedoch müsse bei neuen Verbrauchern "generell die Frage gestellt werden, ob wir unsere Systeme noch auf die letzte Leistungsspitze auslegen wollen, oder wir nicht in Zukunft in wenigen Stunden (!) im Jahr akzeptieren, dass zum Beispiel die Schnellladung eines E-Fahrzeugs von 0 auf 100 Prozent 75 statt 60 Minuten dauert, wenn dadurch kritischen Systemzuständen vorgebeugt und ein volkswirtschaftlicher Gewinn durch vermiedene Netzausbaukosten in Milliardenhöhe generiert werden könnte."
Technik noch nicht verfügbar
Aus diesen "wenigen Stunden im Jahr" werden nun zwei Stunden pro Tag. Wobei der technische Aufwand gleich ist, beispielsweise durch Kommunikation über ein Smart-Meter-Gateway die Verbraucher abzuschalten. Dieses könnte mit Hilfe eines elektronischen Stromzählers dann auch den aktuellen Verbrauch übermitteln. Vorläufig dürfen die Netzbetreiber daher die Abschaltung auf Basis "statischer Zeitfenster" umsetzen. Darüber hinaus verlangt das Gesetz, dass der Netzbetreiber über diese Gateways "den Verbrauch stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert auf die vereinbarte unbedingte Anschlussleistung reduzieren kann" .
Dem BNE zufolge ist im vorgesehenen Standardisierungsprozess noch gar nicht geklärt, auf welche Art und Weise die Steuerung über das intelligente Messsystem umgesetzt werden soll. Zudem sei bislang kein Termin absehbar, wann diese Funktion in den Gateways, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren muss, dem Markt zur Verfügung stehen wird. Daher können die auf dem Markt befindlichen Lastmanagementsysteme oder Wallboxen eine solche Steuerung noch nicht umsetzen. Per Rundsteuerempfänger ist es jedoch schon möglich, die Leistung komplett oder um 50 Prozent zu reduzieren.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) lehnt die Pläne ebenfalls ab. Dies wäre nicht nur schlecht für die Besitzer von E-Autos, sondern auch für die Marktchancen von Herstellern, die nun E-Eutos auf den Markt bringen wollten, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller der Welt am Sonntag(öffnet im neuen Fenster) . Das würde die die Akzeptanz von Elektroautos gefährden.
Es ist kein Wunder, dass sich der BDEW völlig überrascht von der Rücknahme des Referentenentwurfs gezeigt hat.
Energiewirtschaft ist sauer
"Das Schüren von unbegründeten Ängsten behindert den Erfolg der CO2-freien Mobilität der Zukunft. Es ist erstaunlich, dass die Automobilbranche dabei ist, ihr eigenes Zukunftsprodukt schlechtzureden, indem suggeriert wird, das Laden der Autos werde verhindert. So wird mit konstruierten Beispielen ohne Not eine regelrechte Reichweitenangst herbeigeredet, die mit der Realität nichts zu tun hat" , teilte der Verband mit(öffnet im neuen Fenster) .
Auch diese Argumentation ist nachvollziehbar. Noch dürfte es in der Praxis selten oder gar nicht dazu kommen, dass Netzbetreiber tatsächlich die Wallboxen herunterregeln. Dafür ist die Verbreitung von Elektroautos noch zu gering. In fünf oder zehn Jahren könnte das aber anders aussehen. Vielleicht erfolgt der Hochlauf der Elektromobilität in der Tat schneller, als ein Ausbau der Verteilnetze möglich ist.
Vorgaben sollten reduziert werden
Dennoch scheint es überzogen, künftig jede Wallbox mit mehr als 3,7 kW in jedem Einfamilienhaus steuerbar machen zu müssen. Wer von der Spitzenglättung profitieren möchte, sollte jedoch die Möglichkeit haben, mit dem Netzbetreiber ein reduziertes Netznutzungsentgelt zu vereinbaren.
Sinnvoll erscheint hingegen eine Steuerung größerer Anschlüsse, vor allem in Verbindung mit einer Echtzeiterfassung des Verbrauchs und einer stufenlosen Regelung der Anschlussleistung. Damit wäre es eher möglich, die Kapazitäten des Netzes möglichst auszureizen und komplette Abschaltungen einzelner oder mehrerer Verbraucher zu verhindern.
Ebenfalls sollte die Regierung überlegen, die zulässige Zeitgrenze zu reduzieren. Wenn der Netzbetreiber tatsächlich zwei Stunden am Tag die Verbraucher abschalten muss, kann nicht mehr von einer Belastungsspitze die Rede sein. Dann ist ein Netzausbau sicherlich überfällig.
IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach).



