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Spionagesoftware: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige gegen Finfisher

Hat der Münchner Hersteller von Überwachungssoftware , Finfisher, illegal ein Spähprogramm an die Türkei verkauft? Nach einer Anzeige von vier Organisationen ermittelt die Staatsanwaltschaft.
/ Friedhelm Greis
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Türkische Oppositionelle fordern "Adalet" (Gerechtigkeit). (Bild: Chris McGrath/Getty Images)
Türkische Oppositionelle fordern "Adalet" (Gerechtigkeit). Bild: Chris McGrath/Getty Images

Der deutsche Spionagesoftwarehersteller Finfisher (öffnet im neuen Fenster) ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Staatsanwaltschaft München I prüfe, ob sich verantwortliche Geschäftsführer der Firma strafbar gemacht hätten, sagte eine Sprecherin am Mittwoch nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Es gehe um mögliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Ermittlungen gehen auf eine Anzeige von vier Nichtregierungsorganisationen zurück: die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen (ROG), das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Netzpolitik.org.

Die Anzeige (PDF)(öffnet im neuen Fenster) richtet sich laut Reporter ohne Grenzen(öffnet im neuen Fenster) gegen mehrere Geschäftsführer der Unternehmen Finfisher GmbH, Finfisher Labs GmbH und Elaman GmbH. Das Münchner Firmenkonglomerat solle die Spionagesoftware Finspy ohne Genehmigung der Bundesregierung an die türkische Regierung verkauft haben.

Malware über getarnte Website verbreitet

Die Überwachungssoftware Finspy könne Sicherheitsbehörden wie Polizei und Geheimdiensten "absolute Kontrolle" über ein Smartphone verschaffen. Finspy tauchte demnach im Sommer 2017 auf einer türkischen Webseite auf , die als Mobilisierungswebseite der türkischen Oppositionsbewegung getarnt gewesen war. Die Webseite forderte Android-Nutzer auf, eine nicht näher benannte Datei herunterzuladen, die dann die Malware auf dem Smartphone installierte. Finfisher wirbt damit, dass zahlreiche private Informationen wie Chatverläufe, Telefonate und der Standort des Smartphones ausgelesen werden können.

Überwachungssoftware gehört zu den sogenannten Dual-Use-Gütern , deren Verkauf in der EU seit 2015 nach den Maßstäben des Wassenaar-Exportkontrollabkommens reguliert ist. Finfisher hätte demnach eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen müssen. Das war aber Medienberichten vom Mai 2018 zufolge(öffnet im neuen Fenster) nicht passiert. Denn das zuständige Bundeswirtschaftsministerium habe angegeben, seit 2014 keinerlei Exportgenehmigungen für sogenannte Intrusion-Software erteilt zu haben.

Bundesregierung hat keine Exportgenehmigung vergeben

Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß bestätigte die Angaben am 19. Juni 2019 im Bundestag ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Möglicherweise nutzte das Unternehmen ausländische Tochtergesellschaften oder Händler in Ländern, die nicht unter das Abkommen fallen.

Finfisher gehört zur britischen Gamma Group und wurde schon in der Vergangenheit kritisiert, eigene Software in Länder mit kritischer Menschenrechtssituation exportiert zu haben. Die britische OECD-Kontaktstelle hatte das Unternehmen im Jahr 2015 nach einer Beschwerde von Menschenrechtsorganisationen für Exporte nach Bahrain gerügt(öffnet im neuen Fenster) .


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