Spionagekamera: Bundesnetzagentur geht gegen Käufer versteckter Kameras vor

Die Bundesnetzagentur ist in den vergangenen Wochen in rund 70 Fällen gegen sogenannte verbotene Spionagekameras vorgegangen. Das gab die Behörde am 25. April 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Dies seien zum großen Teil "WLAN-fähige Kameras, die einen anderen Gegenstand vortäuschten oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet waren."
Nur versteckte Kameras mit Funk-Modul sind von dem Verbot betroffen. Behördensprecher Olaf Peter Eul sagte Golem.de auf Anfrage: "Entscheidend ist gemäß dem TKG, dass es sich um eine Sendeanlage handelt; WLAN gehört dazu, aber es sind auch andere Funkverbindungen, Bluetooth und so weiter denkbar; eine Kabelverbindung hingegen gehört nicht dazu."
Nach den Worten von Behördenchef Jochen Homann ist es besonders beliebt, "diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken. Aber auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung."
Nach Paragraf 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
Pflicht, die Geräte zu vernichten
"Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor" , sagte Homann. Die Angebote seien oft in Onlineshops zu finden.
Wird die Bundesnetzagentur auf solche Angebote aufmerksam, würden die Plattformbetreiber zur Löschung des Angebots aufgefordert. Dann werde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um den Vertrieb zu unterbinden. Zudem müssen die Käufer der versteckten Kameras benannt werden. Von den Verkäufern und Käufern wird dann von der Bundesnetzagentur die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Ein Nachweis wie eine Bescheinigung für Abfallentsorgung muss vorgelegt werden.



