Spiegel, Zeit, Heise: Datenschutzverein geht gegen Pur-Abos vor
Viele Nachrichtenseiten, darunter auch Golem.de, stellen ihre Leser vor die Wahl, wie sie die journalistischen Inhalte bezahlen wollen: Mit Geld oder einer Zustimmung zum Werbetracking. Daran stört sich der Datenschutzverein Noyb, der gegen etliche große Nachrichtenseiten vorgeht.
Betroffen sind Spiegel.de, Zeit.de, Heise.de, Faz.net, Derstandard.at, Krone.at und T-Online.de. Gegen diese hat Noyb bei den jeweils zuständigen Datenschutzbehörden eine Beschwerde eingereicht. Der vom Datenschützer und Juristen Max Schrems gegründete Verein stellt die Freiwilligkeit der Zustimmung zum Werbetracking infrage. "Wie 'freiwillig' ist eine Einwilligung, wenn man das 10-, 20- oder 100-fache des Marktpreises zahlen muss, um seine Daten zu behalten?"
Noyb erkennt zwar an, dass sich die Medien offline wie online über Werbung, Inserate und Abonnements refinanzieren müssen, stellt jedoch die personalisierte Werbung in Frage. "Während Medienhäuser mit direkt gebuchter und meist nicht personalisierter Werbung gutes Geld machen, werden die 'Restplätze' auf den Webseiten an Google & Co. für ein paar Cent verscherbelt," schreibt Noyb(öffnet im neuen Fenster) und zitiert eine Studie aus den USA, die nur etwa 4 Prozent Mehreinnahmen durch die Datenweitergabe attestiert.
Werbung ohne Personalisierung
"Viele Medienhäuser haben sich in eine toxische Abhängigkeit von großen Konzernen begeben. Sie verscherbeln die Daten und das Vertrauen ihrer Leser für ein paar Cent. Die großen Gewinne wandern trotzdem zu Google, Facebook und Co. – genau wie die Daten," sagte Alan Dahi, Datenschutzjurist bei Noyb. Obwohl die Weitergabe der Daten "nur ein paar Cent pro Nutzer" bringe, verlangten die Medienhäuser zwischen 60 und 85 Euro im Jahr für ein Abo.
Die preisliche Gegenüberstellung hinkt allerdings, da die Nachrichtenseiten in ihren Pur-Abos üblicherweise neben der Datenweitergabe auch komplett auf die Einblendung von Werbung verzichten. Entsprechend fallen nicht nur die Mehreinnahmen für die Datenweitergabe weg, sondern die kompletten Einnahmen aus den geschalteten Werbeanzeigen.
"Wir brauchen ordentlich finanzierte Medien," hält Dahi fest. Eine Lösung sind aus seiner Sicht "innovative Werbesysteme, die Medienhäuser selbst betreiben" . Mit ihrer Beschwerde gegen die Pay-or-Okay-Lösungen wendet sich Noyb auch gegen die bisherigen Entscheidungen der Datenschutzbehörden. So sah beispielsweise die österreichische Datenschutzbehörde im Jahr 2019 keinen Verstoß gegen die DSGVO.
In eigener Sache: Das Golem.de Pur-Abonnement
Werbeeinnahmen tragen maßgeblich zur Finanzierung unserer Arbeit bei, aber wir verstehen auch, dass einige Leser einer Datenanalyse zu Werbezwecken kritisch gegenüberstehen. Deshalb bietet Golem.de bereits seit einigen Jahren ein Pur-Abo an, mit dem unsere Leser Golem.de tracking- und werbefrei nutzen können. Dafür verlangen wir zwischen 3 und 5,50 Euro im Monat, je nach Laufzeit des Abos.
Die Wahl zwischen den beiden Angeboten (Werbung oder Abo) realisieren wir über eine ähnliche Consentabfrage wie die betroffenen Seiten. Hierbei wird das aktuelle Transparency Framework des Branchenverbands IAB(öffnet im neuen Fenster) (Interactive Advertising Bureau) eingebunden. Die Umsetzung ist in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten von Golem.de erfolgt.
Damit erfüllt Golem.de sowohl die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telemediengesetzes (TMG) als auch der Rechtsprechung (insbesondere des Bundesgerichtshofs aus dem Urteil vom 28. Mai 2020 ), die eine aktive Einwilligung für das Setzen von und den Zugriff auf Cookies (und ähnlichen Technologien) verlangen. Wir halten dieses Angebot für fair und sehen insbesondere auch die Freiwilligkeit unserer Leser gewahrt.
Die Auswahl zwischen den beiden Optionen wird auch von der Datenschutzbehörde Niedersachsen als rechtens angesehen (PDF)(öffnet im neuen Fenster) : "Es wird allerdings nicht gegen die Freiwilligkeit verstoßen, wenn dem Nutzer neben der Einwilligung die Alternative angeboten wird, die Sichtbarkeit der Inhalte durch eine angemessene Bezahlung herbeizuführen."
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