Spezialdienste: Eco für umstrittenes Regierungskonzept zur Netzneutralität

Der Providerverband Eco verteidigt ein Konzept der Bundesregierung zur Netzneutralität. Provider können danach ausdrücklich Spezialdienste aus der Beschränkung von Datenvolumina und Übertragungsgeschwindigkeiten ausnehmen.

Artikel veröffentlicht am , /
Die Sicherung der Netzneutralität ist derzeit weltweit ein großes Thema.
Die Sicherung der Netzneutralität ist derzeit weltweit ein großes Thema. (Bild: Reuters/Jonathan Alcorn)

Der Providerverband Eco unterstützt den Vorschlag zur Netzneutralität, den die Bundesregierung vergangene Woche der EU-Kommission vorgelegt hat. Klaus Landefeld, Eco-Vorstand Infrastruktur und Netze, sagt dazu: "Eco befürwortet den Vorschlag der Bundesregierung als möglichen Kompromiss zur Netzneutralität, da er den von uns seit langem geforderten rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste liefert, ohne andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet zu diskriminieren. So ist sowohl der Transparenz als auch dem Wettbewerb gedient."

Von einem Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet könne hier keine Rede sein, so Landefeld, dieser solle durch den vorliegenden Entwurf sogar verhindert werden. Zudem fördere das Konzept innovative Dienste und neue Geschäftsmodelle im Internet.

Golem.de hatte berichtet, dass der Regierungsvorschlag ein großes Schlupfloch für die Provider lässt: Diese können ausdrücklich Spezialdienste aus der Beschränkung von Datenvolumina und Übertragungsgeschwindigkeiten ausnehmen, heißt es in dem Vorschlag. Unklar ist jedoch, welche Dienste letztlich als Spezialdienste vermarktet werden dürfen.

Auch das EU-Parlament will Spezialdienste grundsätzlich erlauben. Die Bundesregierung übernimmt auch die Definition des Parlaments, wonach ein solcher Dienst "über logisch getrennte Kapazitäten und mit separater Zugangskontrolle erbracht wird". So lautet der Vorschlag für Artikel 2 der Verordnung zum digitalen Binnenmarkt, wobei das Parlament eine "strenge Zugangskontrolle" fordert. Im Vorschlag für Artikel 23 heißt es zudem: "Spezialdienste dürfen nicht als Ersatz für einen uneingeschränkten oder beschränkten Internetzugang vertrieben werden." Telekommunikationsanbieter dürfen auch nicht "zwischen bestimmten Inhalten oder funktional gleichwertigen Anwendungen oder Diensten diskriminieren".

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Vermona
Zufall und Synthesizer

Wie aus einem großen DDR-Staatsbetrieb ein erfolgreicher kleiner Hersteller von analogen Synthies wurde.
Von Martin Wolf

Vermona: Zufall und Synthesizer
Artikel
  1. Warnmeldungen: Rund alle 36 Stunden ein Alarm per Cell Broadcast
    Warnmeldungen
    Rund alle 36 Stunden ein Alarm per Cell Broadcast

    Zwischenfazit nach 100 Tagen: Bislang wurden bundesweit 77 Alarmmeldungen per Cell Broadcast übertragen.

  2. Digitalisierung: Behörde bekommt weniger Beschwerden über Faxwerbung
    Digitalisierung
    Behörde bekommt weniger Beschwerden über Faxwerbung

    Naht allmählich das Ende der Technologie? Die Bundesnetzagentur hat 2022 viel weniger Beschwerden über Fax-Spam bekommen als im Jahr zuvor.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • SanDisk Ultra NVMe 1 TB ab 39,99€ • Samsung 980 1 TB 45€ • MindStar: be quiet! Pure Base 500 69€, MSI MPG B550 Gaming Plus 99,90€, Palit RTX 4070 GamingPro 666€, AMD Ryzen 9 7950X3D 699€ • Corsair DDR4-3600 16 GB 39,90€ • KFA2 RTX 3060 Ti 329,99€ • Kingston Fury 2 TB 129,91€ [Werbung]
    •  /