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Spezialdienste: Eco für umstrittenes Regierungskonzept zur Netzneutralität

Der Providerverband Eco verteidigt ein Konzept der Bundesregierung zur Netzneutralität. Provider können danach ausdrücklich Spezialdienste aus der Beschränkung von Datenvolumina und Übertragungsgeschwindigkeiten ausnehmen.
/ Achim Sawall und Friedhelm Greis
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Die Sicherung der Netzneutralität ist derzeit weltweit ein großes Thema. (Bild: Reuters/Jonathan Alcorn)
Die Sicherung der Netzneutralität ist derzeit weltweit ein großes Thema. Bild: Reuters/Jonathan Alcorn

Der Providerverband Eco unterstützt den Vorschlag zur Netzneutralität, den die Bundesregierung vergangene Woche der EU-Kommission vorgelegt hat. Klaus Landefeld, Eco-Vorstand Infrastruktur und Netze, sagt dazu: "Eco befürwortet den Vorschlag der Bundesregierung als möglichen Kompromiss zur Netzneutralität, da er den von uns seit langem geforderten rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste liefert, ohne andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet zu diskriminieren. So ist sowohl der Transparenz als auch dem Wettbewerb gedient."

Von einem Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet könne hier keine Rede sein, so Landefeld, dieser solle durch den vorliegenden Entwurf sogar verhindert werden. Zudem fördere das Konzept innovative Dienste und neue Geschäftsmodelle im Internet.

Golem.de hatte berichtet(öffnet im neuen Fenster), dass der Regierungsvorschlag ein großes Schlupfloch für die Provider lässt: Diese können ausdrücklich Spezialdienste aus der Beschränkung von Datenvolumina und Übertragungsgeschwindigkeiten ausnehmen, heißt es in dem Vorschlag. Unklar ist jedoch, welche Dienste letztlich als Spezialdienste vermarktet werden dürfen.

Auch das EU-Parlament will Spezialdienste grundsätzlich erlauben. Die Bundesregierung übernimmt auch die Definition des Parlaments, wonach ein solcher Dienst "über logisch getrennte Kapazitäten und mit separater Zugangskontrolle erbracht wird". So lautet der Vorschlag für Artikel 2 der Verordnung zum digitalen Binnenmarkt, wobei das Parlament eine "strenge Zugangskontrolle" fordert. Im Vorschlag für Artikel 23 heißt es zudem: "Spezialdienste dürfen nicht als Ersatz für einen uneingeschränkten oder beschränkten Internetzugang vertrieben werden." Telekommunikationsanbieter dürfen auch nicht "zwischen bestimmten Inhalten oder funktional gleichwertigen Anwendungen oder Diensten diskriminieren".


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