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Speedport Hybrid: Viprinet erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom-Router

Viprinet wehrt sich gegen eine Werbeaussage der Deutschen Telekom zu deren Router Speedport Hybrid von Huawei . Ein Gericht gab dem Hersteller von Bündelungsroutern nun recht.
/ Achim Sawall
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Speedport Hybrid (Bild: Telekom)
Speedport Hybrid Bild: Telekom

Der Hersteller von Bündelungsroutern Viprinet hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom durchgesetzt. Das gab das Unternehmen am 27. November 2014 bekannt. Die Telekom darf nicht länger behaupten(öffnet im neuen Fenster) , der erste Telekommunikationsanbieter zu sein, der Hybridrouter verkauft. Vor dem Landgericht Köln erwirkte Viprinet die einstweilige Verfügung, die der Telekom diese und weitere Aussagen in der Werbung untersagen.

Die Telekom hatte kürzlich mehr Informationen zu ihrem neuen Router Speedport Hybrid von Huawei veröffentlicht . Der Router nutzt für den Datentransport mit erster Priorität die DSL-Leitung und holt bei Bedarf zusätzliche Übertragungskapazität aus dem Mobilfunknetz dazu. Viprinet hatte Vorwürfe erhoben, dass mit dem Speedport Hybrid Patente des Unternehmens verletzt würden. Die Telekom habe den Speedport Hybrid auf Basis von Viprinet-Technik entwickelt, ohne zu bezahlen . Die Telekom und Huawei hatten dies energisch zurückgewiesen.

Viprinet vertreibt seit Jahren VPN-Router, die mehrere Internetleitungen zu einer ausfallgesicherten Anbindung bündeln können. Bei der Hybridanbindung werde laut Hersteller die Grundlast der Datenübertragungen wie E-Mail oder Streaming auf die günstigere DSL-Leitung gelegt und für Lastspitzen wie dem Aufrufen einer neuen Seite beim Websurfen freie Kapazitäten im LTE-Netz mitgenutzt. Von anderen Netzbetreibern habe Viprinet erfahren, dass das Huawei-Gerät Mitte 2014 immer noch nicht bündeln könne, sondern für Upstream und Downstream nur jeweils wahlweise LTE oder DSL nutze.

Viprinet vertritt die Auffassung, schon seit 2006 Hybridrouter zu entwickeln und zu verkaufen. Viprinet-Geschäftsführer Simon Kissel: "Wir haben nichts gegen Wettbewerb." Sicher könne es neben dem Original in Haushalten auch billige Produkte geben, solange dadurch Sicherheitsinteressen nicht gefährdet würden. Aber der Wettbewerb müsse fair sein. Es stehe der Telekom nicht zu, sich "mit fremden Federn zu schmücken" .

Telekom-Sprecherin Michaela Weidenbrück sagte Golem.de: "Die Telekom hat die einstweiligen Verfügungen, die noch nicht rechtskräftig sind, erhalten und hält sich vorerst daran. Die Kommunikation ist entsprechend abgeändert. Von Zwangsmaßnahmen ist uns nichts bekannt. Es handelt sich um laufende Verfahren, zu denen wir uns daher im Detail nicht äußern werden."


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