SPD und Ruhrgebiets-Carrier: Kabelnetze sollen Teil des Mietvertrags bleiben

SPD und lokale Stadtnetzbetreiber sehen eine starke Verteuerung für die Mieter beim Kabelnetz.

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Kabeldose
Kabeldose (Bild: Andreas Donath)

Die SPD-Bundestagsfraktion und mehrere Stadtnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen wollen die Abrechnung des Kabelnetzzugangs über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters unbedingt beibehalten. Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier möchte das Privileg mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschaffen. Die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhouse-Netze soll nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren und ab Dezember 2020 für Neubauten entfallen.

Diese Abrechnungsmöglichkeit hemme die Wahlfreiheit und stelle "nicht nur einen Nachteil für Verbraucher, sondern auch für den Wettbewerb dar", heißt es in dem noch nicht endgültig abgestimmten Referentenentwurf.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, die Abschaffung der Umlagefähigkeit würde zu einer höheren Belastung aller Mieter führen. Dies wäre sozial ungerecht. "Mehr als zwölf Millionen Haushalte, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über Mehrnutzerverträge ihrer Vermieter empfangen, müssten künftig Einzelverträge abschließen. Die Mehrkosten können dadurch dramatisch steigen."

Die derzeitige Regelung sichere die Kalkulation beim Ausbau des Kabelnetzes und biete eine preiswerte Grundversorgung. Zudem mache sie den anstehenden Glasfaserausbau planbar und schneller, weil sie eine Zerstückelung mit Einzelanschlüssen für jede Wohnung verhinderte.

Auch die Ruhrgebiets-Netzbetreiber DOKOM21 aus Dortmund, Gelsen-Net, Glasfaser Bochum und TMR (Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet) sprachen sich für den Erhalt der Umlagefähigkeit aus. Die vier Carrier wollen, dass die Umlagefähigkeit angepasst und ausgerichtet auf den Ausbau von Glasfaseranschlüssen erhalten bleibe. "Denn nur durch die Umlagefähigkeit lassen sich die in den Ausbau von Glasfasernetzen getätigten Investitionen auch rechnen und Mietern auf Basis hochwertiger, nachhaltiger Technologie kostengünstige Angebote unterbreiten", erklärte Thomas Dettenberg, Geschäftsführer von Gelsen-Net.

Bislang sei es bewährte Praxis, dass Betreiber über Mehrnutzerverträge Wohnungsunternehmen den Kabelanschluss günstiger anbieten können. Doch eine Kündigung des Zugangs, der über die Nebenkostenabrechnung kassiert wird, ist den Mietern ohne gleichzeitige Kündigung des Mietvertrages verwehrt.

Mieter können aufgrund der Umlagefähigkeit "Großhandelspreise" erhalten und so einen Basis-TV-Anschluss zu sehr günstigen Konditionen nutzen. Zumeist handele es sich um Preise, die im Durchschnitt rund die Hälfte niedriger seien als bei einem Einzelbezug durch den Mieter selbst, betonen die Ruhrgebiets-Carrier. Bei rund 50.000 bei ihnen angeschlossenen Haushalten reichten die Glasfasernetze schon bis in die einzelnen Wohnungen (FTTH).

Die Firmen betreiben im Ruhrgebiet ein mehrere Tausend Kilometer langes Glasfasernetz. Im August 2020 starteten sie zudem den neuen Ruhr-Backbone. Damit koppeln die Ruhrgebiets-Carrier ihre Glasfasernetze und betreiben gemeinsam über die Stadtgrenzen von Gelsenkirchen, Dortmund und Bochum hinweg einen 100-Gigabit-Backbone-Ring.

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Faksimile 12. Okt 2020

Ist Dir das Wort "einen" bekannt?

Faksimile 12. Okt 2020

Nein. Weil dabei die Voraussetzung klar genannt ist. Im meinem Vorgängerpost aber nicht...

lincoln33T 07. Okt 2020

Selbst so eine unsinnige Altleiche kann man nicht gerade biegen Gute Nacht.

Sharra 07. Okt 2020

Kleiner, aber feiner Unterschied: Der Gärtnert, Hausmeister etc. arbeitet auch für sein...



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