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Spähaffäre: Etwas mehr Transparenz bei Anfragen von NSA, FBI & Co.

Nicht nur die Zahl der National Security Letters (NSL), sondern auch den Umfang anderer geheimer Anfragen von US-Behörden dürfen Unternehmen nun veröffentlichen. Das gibt aber je nach Umsetzung nur grobe Anhaltspunkte, wie das Beispiel Apple zeigt.
/ Nico Ernst
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US-Präsident Barack Obama auf einer Kabinettssitzung im Weißen Haus (Bild: Chip Somodevilla/Getty Images)
US-Präsident Barack Obama auf einer Kabinettssitzung im Weißen Haus Bild: Chip Somodevilla/Getty Images

US-Unternehmen dürfen nun die ungefähre Anzahl der Anfragen offenlegen, die Behörden nach Nutzerdaten an sie gestellt haben. Dies hatte Präsident Barack Obama in seiner Rede zu kleinen Umstrukturierungen bei der NSA angekündigt, nun ist der Schritt laut der New York Times(öffnet im neuen Fenster) vollzogen.

Bereits im August 2013 hatten Google und Microsoft gegen die bisherige Praxis geklagt: Die Unternehmen mussten zwar auf nicht öffentlich gemachte Anordnungen reagieren, durften aber nicht einmal sagen, dass sie solche erhalten hatten, und auch nicht, in welchem Umfang. Dabei geht es nicht nur um die vom FBI verschickten sogenannten "National Security Letters" (NSL) zur allgemeinen Strafverfolgung, sondern auch um Anweisungen des Fisa-Gerichts.

Die Zahl der Anweisungen dieses Gerichts durften die Unternehmen schon bisher nach sechs Monaten in 1.000er Schritten veröffentlichen. Wenn also beispielsweise eine Firma angab, sie habe weniger als 1.000 Anfragen erhalten, kann das eine einzige gewesen sein – oder auch 999. Wie viele Nutzer davon betroffen sind, geht aus einer einzelnen Anfrage nicht hervor. Diese Regelung wird nun von den NSL auf die Fisa-Anordnungen erweitert. Zu beiden Arten von Anfragen dürfen die Unternehmen in Schritten von 1.000 Angaben machen.

Werden die Zahlen für alle Bitten um Datenherausgabe kombiniert, dürfen die Werte etwas genauer sein, dann sind Schritte von 250 erlaubt. Das hat Apple getan, und – was ebenfalls erlaubt ist – die Werte auch etwas genauer aufgeschlüsselt. Aus einem PDF von Apple(öffnet im neuen Fenster) geht hervor, dass das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres weniger als 250 Anfragen des Fisa-Gerichts und NSLs erhalten hat. Von anderen Strafverfolgungsbehörden kamen aber 927 Anfragen, die 2.330 Nutzerkonten betrafen. In 81 Prozent der Fälle hat Apple dabei Daten herausgegeben.

Google und Microsoft hatten im Zuge der Verhandlungen zu der neuen Regelung ihre Klagen fallengelassen. Zusammen mit Facebook und Yahoo begrüßten die Unternehmen laut der New York Times nun die neuen Möglichkeiten. Die Firmen wollen sich aber weiter dafür einsetzen, dass auch genauere Zahlen veröffentlicht werden dürfen.

Die Anfragen nach Nutzerdaten waren in den USA nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden eines der am meisten diskutierten Themen, weil diese Verfahren auch US-Bürger direkt im eigenen Land betreffen. Daher hatten sich die großen Onlineunternehmen in diesem Punkt auch schnell um Änderungen bemüht. Ein weiterer strittiger Punkt in den USA ist die Speicherung von Handydaten, auch hier soll es erste kleine Reformen geben.


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