Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Soziales Netzwerk: Medienanstalt geht wegen Pornografie gegen Twitter vor

Laut der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein macht sich Twitter strafbar, indem es Profile nicht sperrt oder löscht, die pornografisches Material verbreiten. Ein entsprechendes Verfahren ist eingeleitet worden, es drohen ein Bußgeld und eine Untersagung.
/ Tobias Költzsch , dpa
19 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Twitter wird vorgeworfen, pornografisches Material zu verbreiten. (Bild: DENIS CHARLET/AFP via Getty Images)
Twitter wird vorgeworfen, pornografisches Material zu verbreiten. Bild: DENIS CHARLET/AFP via Getty Images

Eine der deutschen Medienanstalten hat gegen Twitter ein förmliches Verfahren eingeleitet, weil die Plattform pornografische Inhalte frei zugänglich gemacht haben soll. Twitter habe sich mit Hinweis auf irisches Recht geweigert, Nutzerprofile zu löschen oder zu sperren, die Fotografien oder Videos mit sexuellen Handlungen zeigten.

Das teilte die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein am 12. Dezember 2019(öffnet im neuen Fenster) in Norderstedt mit. Nachdem die Medienanstalt Twitter die betreffenden Profile gemeldet hatte, kam als Antwort die Aussage, dass die Profile nicht gelöscht würden.

Dabei handele sich um Profile, die sexuelle Dienstleistungen und Produkte bewürben und die Kindern und Jugendlichen frei zugänglich seien, erklärte die Medienanstalt. Die Beiträge enthielten unter anderem "Fotografien und Videos, die fokussiert und unverfremdet sexuelle Handlungen zeigen" , so die Medienanstalt. Die Medienanstalten sind in Deutschland unter anderem für den Jugendmedienschutz zuständig.

Twitter droht Bußgeld und Untersagung

Twitter sei als Hostprovider bei Erkennen pornografischer Inhalte für deren Entfernung verantwortlich, heißt es in der Mitteilung. Sollte die Plattform die Nutzerprofile nicht löschen oder sperren, so werde die Medienanstalt das Verfahren weiterführen mit dem Ziel eines Bußgeldes und einer Untersagung, eventuell mit Hilfe der irischen Aufsichtsbehörden.

Twitter begehe nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit und mache sich zudem strafbar. Die Medienaufsicht Hamburg/Schleswig-Holstein führt eigenen Angaben zufolge in sozialen Netzwerken eigene Recherchen durch, geht gleichzeitig aber auch Hinweisen und Beschwerden nach. Von Twitter war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.


Relevante Themen