Soziales Netzwerk: Facebook wehrt sich gegen Vererbung von Konto
Facebook hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, laut dem das Onlinenetzwerk den Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen muss. Das teilte das zuständige Landgericht Berlin am Montag mit. Die Richter hatten im Dezember 2015 entschieden, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Somit wollen sie den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Ob die Berufung zugelassen wird, ist laut Gericht noch unklar.
Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto etwaige Hinweise auf Motive für einen möglichen Suizid ihrer Tochter zu bekommen. Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, so das Gericht. Als Sorgeberechtigte seien die Eltern berechtigt zu wissen, wie und worüber ihr minderjähriges Kind im Internet kommuniziere – sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod.
Facebook hatte bereits nach dem Urteil Bedenken geäußert: "Wir bemühen uns darum, eine Lösung zu finden, die der Familie hilft und gleichzeitig die Privatsphäre Dritter, die möglicherweise betroffen sind, schützt" , teilte ein Sprecher damals mit.
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