Soziales Netzwerk: Baden-Württemberg verbietet Lehrern Facebook-Einsatz

Baden-Württemberg hat Lehrern die dienstliche Facebook-Nutzung verboten. Das geht aus einer " Handreichung des Kultusministeriums(öffnet im neuen Fenster) " des Bundeslandes hervor. Darin heißt es: "Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten. Hierunter fällt jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander, ferner das (Zwischen-)Speichern von personenbezogenen Daten jeder Art auf sozialen Netzwerken."
Im Rahmen des Unterrichts dürften soziale Netzwerke jedoch dazu genutzt werden, Funktionsweise, Vorteile, Nachteile, Risiken und anderes pädagogisch aufzuarbeiten.
Untersagt ist auch die E-Mail-Kommunikation innerhalb von sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch das Mitteilen von Noten, das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von Materialien und die Vereinbarung schulischer Termine. Grund sei, dass die Daten in die USA gelangten, wo die Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stünden.
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hatte versucht , gegen Regierungsstellen und große Unternehmen vorzugehen, die Facebook-Fanpages betreiben oder den Like-Button auf ihren Webseiten haben. Obwohl mit Bußgeldern gedroht wurde, gab es kaum eine Reaktion. Gegen drei private Betreiber wurde eine Beseitigungsanordnung erlassen und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht.



