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Golem Plus Artikel
Soziale Netzwerke:
Liken bei Hasspostings kann strafbar sein

Facebook-Nutzer, die nicht davor zurückschrecken, diskriminierende oder beleidigende oder Postings zu liken, sollten sich das gut überlegen. Denn das Drücken des Gefällt-mir-Buttons kann hier erhebliche rechtliche Folgen haben.
/ Harald Büring
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Nutzer sozialer Netzwerke sollten gut darüber nachdenken, was sie so liken. (Bild: Pixabay)
Nutzer sozialer Netzwerke sollten gut darüber nachdenken, was sie so liken. Bild: Pixabay

Gehässige und diskriminierende Kommentare gibt es in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram zuhauf(öffnet im neuen Fenster) . Dass Verfasser solcher ehrverletzenden Kommentare sich strafbar machen – etwa wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB)(öffnet im neuen Fenster) , Verleumdung gemäß § 187 StGB(öffnet im neuen Fenster) oder Volksverhetzung gemäß § 130 StGB(öffnet im neuen Fenster) – liegt auf der Hand. Ebenso drohen ihnen zivilrechtliche Konsequenzen. Nutzer, die lediglich den Gefällt-mir-Button darunter drücken, sehen sich hingegen oft auf der sicheren Seite. Dabei kann auch das rechtliche Folgen haben.

Die Betätigung von Facebooks Gefällt-mir-Button kann strafbar sein, wenn strafbare Inhalte gepostet wurden. Das reicht von einem spontan geäußerten Schimpfwort bis zu menschenverachtenden Hassreden (Hate Speech), durch die das Opfer bewusst fertig gemacht werden soll.

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